Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-06-14
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-06-14
Wortprotokoll
Das Postulat Bühlmann 01.3143 wurde im März 2001 eingereicht. Am 30. Mai 2001 erklärte sich der Bundesrat bereit, es entgegenzunehmen, und am 22. Juni 2001 wurde es vom Nationalrat überwiesen. Es verlangt, dass alle Entschädigungen von Präsidentinnen und Präsidenten und Mitgliedern von ausserparlamentarischen Kommissionen öffentlich gemacht werden und eine entsprechende Liste im Internet publiziert wird.
Am 7. Juni 2004, also vor wenigen Tagen, hat der Bundesrat in Erfüllung des Postulates einen Bericht gutgeheissen. Darin wird ausgeführt, dass die geforderte Veröffentlichung gemäss Datenschutzgesetz eine ausdrückliche Rechtsgrundlage erfordert. Eine solche Rechtsgrundlage besteht aber nicht oder noch nicht. Als Alternative zur Veröffentlichung sieht der Bundesrat deshalb vor, die Angaben über diese Entschädigungen der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte zugänglich zu machen, wenn sie dies verlangt. Dieses Vorgehen, welches das Datenschutzgesetz nicht verletzt, gibt einerseits der Finanzdelegation die Möglichkeit, den Einsatz öffentlicher Gelder für Entschädigungen an [PAGE 1034] ausserparlamentarische Kommissionen zu überprüfen, und nimmt andererseits Rücksicht auf die Privatsphäre der Betroffenen.