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Freund Jakob · Nationalrat · 2000-06-08

Freund Jakob · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-08

Wortprotokoll

Mit der neuen Form der Berichterstattung über den Geschäftsbericht des Bundesrates wurde mir der Bereich innere Sicherheit zugeteilt.

Zuerst möchte ich Ihnen den Aufbau der Organe der inneren Sicherheit vorstellen. Als Grundsatz gilt: Die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit ist das Primat der Kantone. Der Schutz unserer Landesgrenze - im Gelände und auf den Zollstrassen - wird durch das Grenzwachtkorps sichergestellt und ist somit Aufgabe des Bundes. Das Grenzwachtkorps ist der Oberzolldirektion zugeteilt und somit dem Eidgenössischen Finanzdepartement unterstellt, obwohl es heute zu mehr als 60 Prozent sicherheitspolizeiliche Aufgaben zu erfüllen hat. Für die Grenzkontrollen im Bahn- und Luftverkehr hingegen sind wieder die Kantone zuständig.

Diese vielschichtigen Kompetenzverantwortlichkeiten machen die Arbeit der GPK nicht einfacher. Eine effiziente Geschäftsprüfung und die Begleitung laufender Geschäfte sind darum nur in einer koordinierten Zusammenarbeit mit der GPK des Ständerates sowie den Finanzkommissionen beider Räte möglich. Zählt man die Armee auch zu den Trägern der inneren Sicherheit, müssen zudem noch mit der Finanz- und der Geschäftsprüfungsdelegation Absprachen getroffen werden.

Die Wahrung der inneren Sicherheit ist also ein Zusammenspiel verschiedener Sicherheitskomponenten. Um mit diesen Einheiten eine optimale Sicherheit zu erreichen, braucht es auch eine gute Koordination bei den Ausführenden.

Vor diesem Hintergrund haben das EJPD und die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren gemeinsam das Projekt "Untersuchung der inneren Sicherheit der Schweiz" (Usis) in Auftrag gegeben. Im Mittelpunkt des Projektes Usis stehen die Analyse der Aufgabenteilung auf Stufe Bund, die Analyse der Aufgabenteilung und Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden und die Analyse der regionalen und interkantonalen Form der polizeilichen Zusammenarbeit.

Der Zeitplan sieht vor, dass im Oktober 2000 ein Bericht über den Ist-Zustand mit Strategievarianten und Sofortmassnahmen abgeliefert werden soll. Im Oktober 2001 wird ein Bericht über den Soll-Zustand erwartet, und erst im Frühjahr 2002 soll der Schlussbericht mit einem Detailkonzept für die Realisierung abgeliefert werden.

Die GPK beurteilt das Projekt Usis als nötig und wichtig, hätte aber angesichts der vielen offenen Fragen in diesem Bereich schnellere Resultate erwartet. Unser Föderalismus entpuppt sich bei der Erhaltung der inneren Sicherheit je länger, je mehr als Problem, denn die Kriminalität kennt keine Kantonsgrenzen. Obwohl die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit das Primat der Kantone ist, muss der "Kantönligeist" künftig vermehrt dem Denken und Handeln in Kriminalräumen weichen. Für eine vermehrte polizeiliche Zusammenarbeit unter den Kantonen fehlen aber heute - nebst dem politischen Willen - auch die gesetzlichen Grundlagen.

Von der Reorganisation im EJPD hat die GPK mit Befriedigung Kenntnis genommen. Damit wurde die Ermittlungskompetenz des Bundes in einer einzigen Einheit, nämlich der Bundeskriminalpolizei, zusammengefasst. Sie führt alle gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahren unter der Leitung des Bundesanwaltes durch.

Zudem unterstützt die Bundeskriminalpolizei die Kantone und die ausländischen Strafverfolgungsbehörden als Koordinationsstelle bei internationalen Ermittlungsverfahren. Weiter wurden für den Bereich Staatsschutz wie für die Bereiche organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität zwei getrennte Einheiten innerhalb des Dienstes für Analyse und Prävention geschaffen. Diese neue Polizeiorganisation bildet die Basis zur Bekämpfung dieser neuen Kriminalitätsformen und schafft die Voraussetzung für eine bessere Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen, aber auch zwischen dem Bund und anderen Organisationen. Die GPK erachtet diese Reorganisation als mutig und ist überzeugt, dass diese Massnahmen längerfristig zur Verbesserung der inneren Sicherheit beitragen werden, obwohl sich die Begeisterung und die Motivation einiger Mitarbeiter zurzeit noch in Grenzen halten, wie das bei Reorganisationen eben der Fall ist.

Ich persönlich bin davon überzeugt, dass mit der Reorganisation der erste wichtige Schritt zur Verbesserung des Systems der inneren Sicherheit auf Stufe Bund getan wurde. Jetzt müssen aber weitere Schritte im Verhältnis zwischen Bund und Kantonen und ebenso in den Kantonen selbst folgen.

Zur Situation im Grenzwachtkorps: Einen grossen Beitrag zur inneren Sicherheit leistet zweifellos das Grenzwachtkorps. Es wirkt als Kriminalfilter. So konnten unsere Grenzwächter im letzten Jahr mehr als 30 000 polizeilich ausgeschriebene Personen aufgreifen und der Polizei übergeben. Zudem haben Grenzkontrollen eine nicht zu unterschätzende Abhaltewirkung. Der wirksame Grenzschutz kann aber nur garantiert werden, wenn eine der Lage gerecht werdende Kontrolldichte möglich ist. Heute ist das Grenzwachtkorps aber nicht mehr in der Lage, diesen Auftrag lückenlos zu erfüllen.

Diese Tatsache bestätigen auch die zahlreichen Zuschriften von besorgten Grenzwächtern an Parlamentarier. Die gleiche Sorge wird Ihnen auch mit der Petition "Bessere Sicherheit beim Grenzwachtkorps" (00.2007) übermittelt, über die wir noch in dieser Session zu befinden haben.

Anlässlich der Aussprache mit den Departementsvorstehern gestand Bundesrat Villiger ein, dass heute ein zusätzlicher Bedarf von 200 bis 250 Stellen im Grenzwachtkorps ausgewiesen ist, dieser aber nur mit der Verlängerung der Frist für die Zuteilung von 100 Angehörigen des Festungswachtkorps abgefedert werden kann. Er gestand auch ein, dass für die Rekrutierung der erforderlichen Zahl von Grenzwächteraspiranten und -aspirantinnen Sonderaktionen nötig waren und dass die Besoldungsregelung der Grenzwächter einer Überprüfung bedarf, da vor allem die tiefen Anfangslöhne beim Grenzwachtkorps einem Vergleich mit jenen der Polizeikorps nicht standhalten, was eine übermässige Fluktuationsrate zur Folge hat. Zudem versicherte Bundesrat Villiger, dass alle technischen Massnahmen zum persönlichen Schutz der Grenzwächter getroffen oder eingeleitet sind. Die GPK hofft, [PAGE 598] dass der Bundesrat im Interesse der Erhaltung der inneren Sicherheit unverzüglich die erkannten Missstände beheben wird.

Bewusst erwähne ich den Beitrag unserer Armee zur inneren Sicherheit in meinem Bericht nicht. Einerseits bin ich durch die Redezeit eingeschränkt; andererseits fällt es mir schwer, die Stimmung in der Kommission wiederzugeben. Denn in der Kommission war keine eindeutige Meinung darüber erkennbar, ob die Armee ihren Beitrag zur inneren Sicherheit auch im Landesinnern leisten darf oder ob ihr nur noch der indirekte Beitrag zur Sicherheit in Form von Auslandeinsätzen bleibt.

Bezüglich dieses Sicherheitselementes sind die Würfel noch nicht gefallen. Die Armeereform ist in vollem Gange. Sie werden zu gegebener Zeit Gelegenheit haben, sich dazu zu äussern.

Eine Frage an den Bundespräsidenten: Als Neumitglied der GPK war ich von der Vielzahl der in der Bundesverwaltung eingesetzten Arbeitsgruppen überrascht. Herr Bundespräsident, wie viele Arbeitsgruppen sind in der gesamten Bundesverwaltung an der Arbeit? Wie viele Arbeitsstunden werden dafür aufgewendet? Werden die Ergebnisse und Resultate immer ausgewertet und umgesetzt? Wie beurteilen Sie die Bilanz der Kosten-Nutzen-Rechnungen aller Arbeitsgruppen? Damit meine ich aber nicht, dass jetzt noch eine "Arbeitsgruppe für Arbeitsgruppen" gebildet werden soll!