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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2004-06-14

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-06-14

Wortprotokoll

Herr Hochreutener, nach Gesetz und Verordnung sind grundsätzlich die Kantone für den Unterhalt der Nationalstrassen verantwortlich. Die Planung der Unterhaltsmassnahmen erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Astra. Das Astra hat heute eine koordinierende Funktion. Diese wird durch das vor wenigen Jahren eingeführte System "Unterhaltsplanung Nationalstrassen" - abgekürzt Uplans - sichergestellt. Danach werden ganze Abschnitte bis zu 15 Kilometern Länge total saniert. Die folgenden 50 Kilometer sind dafür baustellenfrei. In den nächsten 15 Jahren dürfen auf einer sanierten Strecke keine Unterhaltsmassnahmen mehr vorgenommen werden.

Für die Umsetzung dieses Systems ist das Astra zuständig, weil es die Massnahmen unter anderem mit den vorhandenen finanziellen Mitteln in Einklang bringen muss. Das Astra genehmigt dann eben auch das einzelne Unterhaltsprojekt. In dieser Phase werden vor allem das Bauprogramm und die Verkehrsführung diskutiert. Beide haben direkte und erhebliche Konsequenzen für die Kosten. Darum gilt: Die Vorgaben für das Verkehrsregime während der Bauzeit sind vom Verkehrsaufkommen und von den erwarteten Behinderungen abhängig. Bei hoher Verkehrsbelastung verbunden mit grossen Verkehrsbehinderungen ist ein konzentriertes, rasches Bauen im Mehrschichtbetrieb verlangt. Im Normalfall sind stets auch je zwei Fahrspuren in beiden Richtungen zu ermöglichen. Bei geringerem Verkehr und eher unbedeutenden Behinderungen ist für die Bauarbeiten mindestens das Tageslicht auszunützen. Unter Umständen kann sogar ein Spurabbau infrage kommen.

Bei der Ausgestaltung des Bauprogramms und der Verkehrsführung hat das Astra ebenfalls Einfluss, den es bei der Genehmigung auch wahrnimmt. Bei der Umsetzung der Unterhaltsmassnahmen, d. h. bei den Bauarbeiten selber, sind allerdings die Einwirkungsmöglichkeiten sehr beschränkt. Das Astra ist bestrebt, in dieser Hinsicht seinen Einfluss in Zukunft zu verstärken.

Zu den einzelnen Fragen:

1. Der Abschnitt Brünnen-Kerzers ist ein solcher Uplans-Abschnitt. Da bei einer Totalsanierung wie hier sehr viele Arbeiten koordiniert werden müssen, erschien es als zweckmässig, die gesamte Strecke als Baustelle auszugestalten. Die Bauabläufe werden so einfacher und flexibler. Das Verkehrsaufkommen ist auf diesem Teil der A1 nicht so hoch, dass teureres, konzentriertes Bauen erforderlich wäre. Dem Verkehr stehen im Baubereich im Normalfall vier Fahrspuren zur Verfügung. Die Geschwindigkeitsreduktion auf 80 Kilometer pro Stunde und die schmälere Überholspur wurden als zumutbar betrachtet.

2. Konzentriertes Bauen wäre möglich, aber wesentlich teurer. Die Arbeiten wurden ausgeschrieben mit der Forderung nach Ausnützung des Tageslichtes, wenn erforderlich auch am Samstag. Diese Ausschreibung nimmt auch auf die Kreditzuteilung des Bundes Rücksicht.

3. Wie dargelegt worden ist, ist in erster Linie der Kanton für den Unterhalt verantwortlich.