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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2004-06-14

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-06-14

Wortprotokoll

Herr Zisyadis, der Benützer einer Telefonkabine, welcher die Auskunftsnummer 111 wählt, bezahlt eine Eintrittsgebühr von Fr. 1.60, eine Verbindungsgebühr von 75 Rappen pro Minute und einen Zuschlag von 50 Rappen für das Benützen der öffentlichen Sprechzelle. Wenn er nicht die 111 wählt, sondern das elektronische Telefonbuch, das in jeder Kabine eingebaut ist, dann bezahlt er 50 Rappen pro Auskunft.

Tatsächlich war früher der Zugang zu den Telefonnummern insofern gratis, als man einfach die in den Kabinen [PAGE 1024] aufliegenden Telefonbücher konsultieren konnte. Diese Dienstleistung existiert heute nicht mehr, unter anderem deshalb, weil der Aufwand zu teuer wurde. Die Telefonbücher mussten aus den Sprechzellen entfernt und durch Terminals ersetzt werden. Die Telefonbücher waren jeweils nach kurzer Zeit beschädigt. Es fehlten insbesondere regelmässig die Seiten mit den Überschriften "Restaurants" oder "Hotels"; sie wurden einfach herausgerissen und mitgenommen. Die Eintrittsgebühr für eine öffentliche Sprechzelle wird für die anstelle des privaten Anschlusses zusätzlich errichtete Infrastruktur bezahlt. Der Zuschlag wird für den Betrieb und den Unterhalt der Sprechzellen erhoben.

Nun haben Sie Recht, der Zugang zu den Telefonverzeichnissen gehört zur Grundversorgung. Das ist auch die Auffassung des Bundesrates. Er ist gewährleistet über eine entsprechende Auflage, für die Swisscom ist sie in der Grundversorgungskonzession enthalten. Aber Grundversorgungsleistungen sind nicht per se gratis, sondern ihre Preise müssen erschwinglich sein. Der Bundesrat betrachtet die Preise, die ich eingangs erwähnt habe, als zumutbar.

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