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Baumann Stephanie · Nationalrat · 2000-06-08

Baumann Stephanie · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-06-08

Wortprotokoll

In den vergangenen Wochen gab das Verhalten eines Bundesrates, d. h. seine offensive Art, die eigene Meinung zu Geschäften von Kolleginnen und Kollegen öffentlich kundzutun, viel zu reden und zu schreiben. Letzten Sonntag stellte ein Sonntagsblatt sogar die Frage der Woche: "Soll Pascal Couchepin Chef spielen im Bundesrat?" Wir können alle den kommenden Sonntag und damit die Antwort der Leserschaft auf diese Frage kaum erwarten. Aber in der Zwischenzeit müssen Sie sich - leider - mit der Meinung der GPK zu diesem Thema begnügen.

Die GPK hat sich in der Vergangenheit immer wieder mit der Informations- und Kommunikationspolitik des Bundesrates und der ganzen Verwaltung beschäftigt. So hat sie zum Beispiel schon vor etlichen Jahren gefordert, dass in der gesamten Bundesverwaltung das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt werden soll. Im April dieses Jahres hat nun der Bundesrat endlich den Entwurf für ein Öffentlichkeitsgesetz vorgelegt; hier sind wir also einen Schritt weiter gekommen.

Vor drei Jahren hat die GPK einen Bericht über die Informationstätigkeit des Bundesrates und der Bundesverwaltung in ausserordentlichen Situationen verfasst. In diesem Zusammenhang hat sie auch die Einsetzung eines Bundesratssprechers oder einer Bundesratssprecherin gefordert. Denn die widersprüchlichen Verlautbarungen von Mitgliedern des Bundesrates und der Departemente während des BSE-Skandals und auch im Fall Nyffenegger erweckten den Eindruck, dass in Zeiten der Krise die Information des Bundesrates häufig selber auch zur Krise wird. Der Bundesratssprecher soll bald ernannt werden. Zu seinen Aufgaben wird künftig auch gehören, die Information zwischen Bundesrat und Departementen vermehrt zu koordinieren.

Unser Rat - das finde ich sehr interessant - hat ausserdem ein Postulat der GPK überwiesen, wonach der Bundesrat prüfen soll, ob eine transparente Information über seine Entscheidfindung im Einzelfall möglich sei. Meine Ausführungen sollten von uns allen im Licht dieser Transparenzforderung betrachtet werden, denn aus aktuellem Anlass hat die GPK anlässlich der Aussprache mit der Bundeskanzlerin, mit dem [PAGE 595] Bundespräsidenten und auch mit Herrn Bundesrat Couchepin die Kommunikationspolitik des Bundesrates anhand des allseits bekannten Intermezzos zur "Armee XXI" diskutiert.

Diese drei Gespräche haben gezeigt, dass keine einheitliche Meinung darüber besteht, wann und wie ein Bundesratsmitglied sich zu Geschäften der anderen Departemente soll äussern dürfen. Die Frage war: Darf ein Bundesratsmitglied seine persönliche Meinung öffentlich machen, während ein Geschäft in einem anderen Departement vorbereitet wird, wenn das Geschäft bereits im Bundesrat andiskutiert worden ist oder nachdem ein Entscheid im Gesamtbundesrat bereits gefallen ist?

Der eine meinte, dass während der ganzen Meinungsbildungsphase zu einem Geschäft nichts an die Öffentlichkeit gelangen dürfe und demzufolge alle Differenzen nur intern im Bundesrat ausgetragen werden sollten. Der andere billigt dem zuständigen Departementschef lediglich die prioritäre Rolle in einem Dossier zu, will sich im Übrigen aber nicht binden lassen und legt vor allem Wert darauf, dass Vorschläge aus einem Departement nicht als Entscheide des Gesamtbundesrates verkauft werden.

Die Bundeskanzlerin ist eher bestrebt, zu ermöglichen, dass Grundsatzentscheide im Gesamtbundesrat möglichst früh getroffen werden, damit sie dann einheitlich kommuniziert werden können.

Ich lasse offen, ob die Situation noch verwirrlicher hätte werden können, wenn wir auch die anderen fünf Mitglieder des Bundesrates zu diesem Thema befragt hätten. Immerhin war die Antwort auf eine Frage einhellig: Sobald ein Entscheid im Bundesrat gefallen sei, spiele das Kollegialitätsprinzip. Wie heftig dann so ein Entscheid des Gesamtbundesrates durch die einzelnen Mitglieder verteidigt werden muss, ist wiederum eine andere Frage.

Wir, das Parlament und die Öffentlichkeit, erheben Anspruch auf Transparenz auch bezüglich der unterschiedlichen Meinungen einzelner Regierungsmitglieder. Anderseits winken wir dann schnell mit dem Drohfinger "Kollegialitätsprinzip" und erzeugen damit eine virtuelle Aufregung, sobald uns ein kleiner Einblick in die unterschiedlichen Meinungen gewährt wird.

Ich erlaube mir, an dieser Stelle sinngemäss die Bundeskanzlerin zu zitieren, welche - wohl zu Recht - gesagt hat, dass mit dem Öffentlichkeitsprinzip und unserer Forderung nach Transparenz und Information ein Kulturwandel einhergehen müsse. Wir können ihre Forderung nach einem Kulturwandel auf uns selber, auf den Bundesrat, auf die Medien oder - was wohl gemeint war - auf alle zusammen beziehen.

Die GPK hat ihre Meinung zur Informationspolitik im Vorfeld von Regierungsentscheiden in einer Pressemitteilung publik gemacht. Wir haben gesagt, dass das Kollegialitätsprinzip eine gute Kommunikation zwischen den Mitgliedern des Bundesrates voraussetzt. Und wir haben gesagt, dass öffentliche Verlautbarungen von Bundesräten zu Dossiers, die nicht in den Bereich ihres eigenen Departementes fallen, zwar legitim sind, dass sie sich aber eine gewisse Zurückhaltung auferlegen sollten, sobald sich der Gesamtbundesrat mit einem Geschäft befasst.

Diese Pressemitteilung wurde von den Medien allerdings sehr unterschiedlich interpretiert. In einer bernischen Zeitung stand unter dem Titel "Maulkorb für Bundesräte", die GPK fordere, dass sich die Mitglieder des Bundesrates zurückhalten und darauf verzichten sollten, aktuelle Geschäfte in der Öffentlichkeit zu kommentieren. Eine andere bernische Zeitung hat unter dem Titel "Kein Maulkorb für Bundesräte" eher das wiedergegeben, was wir sagen wollten, nämlich: dass sich Bundesrätinnen und Bundesräte auch künftig öffentlich zu den Geschäften ihrer Kollegen äussern dürfen. Die GPK fordert die Bundesräte aber, wie gesagt, zu mehr Zurückhaltung auf, sobald ein Geschäft im Kollegium behandelt wird.

Es ist der GPK bewusst, dass "Zurückhaltung" ein dehnbarer Begriff ist. Wie er interpretiert wird, bleibt den einzelnen Regierungsmitgliedern überlassen, was uns dann wiederum erlaubt, Rückschlüsse auf die Kultur der Betreffenden zu ziehen - wobei es hier allerdings nicht nur um Kultur im Sinn von guter Erziehung und höflichen Umgangsformen geht. Vielmehr geht es auch um Taktik und Macht und darum, wie schnell ein Bundesratsmitglied lernt, mit den Gegebenheiten in der heutigen Medienlandschaft umzugehen. Eine zeitlich geschickt platzierte Meinungsäusserung mit dem vordergründigen Ziel, Transparenz herzustellen, kann nebenbei sehr wohl dazu dienen, mit dem in der Folge aufgebauten medialen Druck die richtigen Mehrheiten im Kollegium herbeizuführen. Wir und der Gesamtbundesrat und auch die Medien werden noch lernen müssen, damit umzugehen.