preparatory:AB 44226
Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-14
Wortprotokoll
Die Mehrheit der SGK hat an ihrer Sitzung vom 1. April 2004 - der Entscheid fiel mit 13 zu 12 Stimmen - beschlossen, nicht auf die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes einzutreten.
Gegner und Befürworter des Gesetzes sind sich in der Diagnosestellung einig: Die aktuelle Drogenpolitik ist unbefriedigend. Es existiert eine grosse Rechtsunsicherheit. Das geltende Gesetz wird kaum mehr umgesetzt. Einigkeit besteht auch darin, dass der Jugendschutz verstärkt werden muss.
Die Befürworter der Vorlage sind der Meinung, dass Präventionsmassnahmen besser greifen und dem Jugendschutz zugute kommen, wenn Cannabis den legalen Suchtmitteln wie Alkohol und Tabak gleichgestellt wird. Zudem verweisen sie darauf, dass Selbstschädigung in unserem Rechtssystem nicht strafbar ist.
Die Kommissionsmehrheit hält diese Argumentation für falsch und beantragt Ihnen, nicht auf die Vorlage einzutreten, insbesondere aus folgenden Gründen:
1. Die Stossrichtung ist verfehlt, weil sie unterschätzt, dass wir heute immer mehr Süchtige in unserem Lande haben. Dem wachsenden Suchtmittelkonsum, sowohl von legalen wie von illegalen Drogen, kann nicht mit der Freigabe von bisher verbotenen Drogen begegnet werden. Mit der Legalisierung würde das gesundheitliche Risiko des Cannabiskonsums banalisiert. Cannabis ist keine harmlose Droge. Sie beeinflusst, ähnlich wie Alkohol, das Denken, die Konzentration und die Wahrnehmung; besonders wenn sie von Jugendlichen konsumiert wird, steigt das Risiko psychischer Schäden. Die Folgen davon sind Konzentrationsschwäche, Schulversagen, Schwierigkeiten am Arbeitsplatz und in der Familie. Es ist denn auch ein Anstieg der durch Cannabiskonsum bedingten psychischen Behandlungen von Jugendlichen zu verzeichnen.
2. Verschärft wird die Situation durch den stark gestiegenen THC-Wert. Marihuana ist zurzeit in der Schweiz sieben- bis achtzehnmal stärker als noch vor einigen Jahren. Analysen der chemischen Abteilung des Institutes für Rechtsmedizin der Universität Bern von polizeilich beschlagnahmten Cannabisprodukten und Hanfpflanzen ergaben THC-Werte zwischen 7 und 28 Prozent. Mit einem solchen auch im [PAGE 1039] internationalen Vergleich hohen THC-Gehalt wird der Joint zum echten Betäubungsmittel. Dabei dürfte ja nur Hanf mit einem THC-Gehalt von unter 0,3 Prozent angebaut werden.
3. Es trifft nicht zu, dass Süchtige nur sich selbst schädigen: Ihr Umfeld ist von ihrer Krankheit mit betroffen. Das familiäre Leid, die emotionalen, gesellschaftlichen und finanziellen Schäden sind enorm.
4. Es ist illusorisch, zu glauben, mit einer Legalisierung der weichen Drogen könne dieser Markt von demjenigen der harten Drogen getrennt werden. Die Erfahrungen in Holland beweisen das Gegenteil. Um die Coffeeshops haben sich eine illegale Drogenszene und die organisierte Kriminalität angesiedelt. Holland scheint daher dieser Duldungspolitik ein Ende setzen zu wollen.
5. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass Prävention und Jugendschutz mit der Unterstützung des Konsumverbotes besser gewährleistet werden können. Seit Jahren wird mit Präventionsprogrammen und Jugendschutz versucht, den Konsum von legalen Suchtmitteln einzudämmen, leider mit wenig Erfolg. Gemäss einer im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit erstellten Studie aus dem Jahr 2003 über das Suchtverhalten unter Jugendlichen hat sich der Tabakkonsum bei Jugendlichen auf hohem Niveau eingependelt. Alkohol- und Cannabiskonsum haben indes stark zugenommen: 40,5 Prozent der 15- und 16-jährigen Schüler trinken wöchentlich Alkohol; bei gleichaltrigen Schülerinnen sind es 25,8 Prozent. Es ist zwar verboten, Jugendlichen unter 16 Jahren alkoholische Getränke auszuschenken, abzugeben oder zu verkaufen. Wer es trotzdem tut, kann mit Haft oder Busse bestraft werden. Bei Alcopops liegt das Schutzalter bei 18 Jahren. Dennoch werden in der Schweiz mindestens 23 Prozent dieses Produktes von Jugendlichen konsumiert.
Mit der Freigabe des Cannabiskonsums bekämen wir eine ähnliche Situation in einem zusätzlichen Gefährdungsbereich. Behörden und Lehrpersonen hätten kaum mehr die Möglichkeit, geeignete und wirksame Massnahmen zu ergreifen. Aus den Präventionserfahrungen im Alkohol-, aber ebenso im Tabakbereich zieht die Kommissionsmehrheit den Schluss, dass das anvisierte Ziel des Jugendschutzes wie auch der Prävention mit Unterstützung eines Konsumverbotes besser erreicht werden kann als mit einer Cannabisfreigabe.
Jugendliche Konsumierende müssen mit möglichen Disziplinarmassnahmen konfrontiert werden können. Eine wirksame Früherfassung suchtgefährdeter Jugendlicher, die Verfügung von disziplinarischen oder therapeutischen Massnahmen und eine Inpflichtnahme der Eltern sind besser möglich, wenn das Konsumverbot bestehen bleibt.
6. Problematisch ist im Weiteren die Verträglichkeit der vom Bundesrat vorgesehenen Revision des Betäubungsmittelgesetzes mit internationalen Abkommen im Drogenbereich. Während vier Gutachter die Konventionskonformität bejahen, äussert das International Narcotics Control Board als Kontrollorgan der Uno-Übereinkommen Bedenken. Die Konventionen sehen nicht vor, dass Cannabis zu anderen als zu wissenschaftlichen oder medizinischen Zwecken verwendet werden kann. Sie verlangen daher explizit, dass Anbau und Handel von Cannabis als Betäubungsmittel in den nationalen Gesetzgebungen als Straftatbestände zu bezeichnen sind.
7. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass eine Liberalisierung der Drogenpolitik im heutigen Europa ein falsches Zeichen ist. Zum einen verletzt der eingeschlagene Weg internationale Übereinkommen - namentlich Uno-Übereinkommen -, und zum anderen ist man in praktisch allen Ländern, selbst in den Niederlanden, daran, eine restriktivere Drogenpolitik zu verfolgen. Das Land mit der liberalsten Gesetzgebung wird Konsumenten und Händler anziehen. Es ist daher zu befürchten, dass die Schweiz zu einem Drogenumschlagplatz werden könnte und damit auch ein neuer illegaler Cannabismarkt entstehen würde.
Der heutige Zustand der Drogenpolitik ist desolat. Die Verunsicherung ist dementsprechend bei allen Betroffenen gross. Die Kommissionsmehrheit ist aber der Meinung, dass der Gesetzentwurf nicht dazu taugt, die unerfreuliche Situation zu beheben, sondern sie im Gegenteil zementieren würde.
Die heutige Situation ist weniger ein Misserfolg der Repressionspolitik als vielmehr die Folge der Laisser-faire-Politik und der unterschiedlichen Umsetzung des Betäubungsmittelgesetzes in den Kantonen. Der Gesetzentwurf ist zu stark von der Idee der Legalisierung des Cannabiskonsums geprägt. Die Kommissionsmehrheit will keine Legalisierung.
Namens der knappen Kommissionsmehrheit ersuche ich Sie daher, nicht auf die Vorlage einzutreten.