Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2000-06-08
Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-08
Wortprotokoll
Ich möchte mich in der mir zur Verfügung stehenden Zeit auf ein Thema konzentrieren, das aus der Sicht des Finanzplatzes Schweiz von besonderer Bedeutung ist und auch die Subkommission Wirtschaft und Finanz Ihrer GPK stark beschäftigt hat und weiter beschäftigen wird: Es handelt sich um die Geldwäscherei; in diesem Zusammenhang vorab um die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei.
Am 31. März 2000 ist die gesetzliche, d. h. nicht erstreckbare Übergangsfrist für den Aufbau von Selbstregulierungsorganisationen (SRO) und für Gesuche um Direktunterstellung abgelaufen. Ende April waren zwölf SRO anerkannt, verschiedene Auflagen an diese waren aber zum Teil umstritten. Etwa 450 Gesuche um Direktunterstellung waren zum grossen Teil immer noch hängig, da sie wegen völligen Ungenügens - sowohl in formeller wie in materieller Hinsicht - gar nicht behandelbar waren. Zudem gibt es zahlreiche Auskunftsbegehren nationaler und internationaler Stellen, Informationspflichten, das Führen einer Datenbank usw.
Nun verfügt die Kontrollstelle aber zurzeit lediglich über 6,5 besetzte Stellen. Was das bedeutet, brauche ich hier nicht auszuführen. Die durchschnittliche Behandlungsdauer eines Dossiers beträgt sechs bis acht Monate, eine laufende und gründliche Kontrolle ist kaum möglich. Auch die mit dem Gesetz angestrebte präventive Wirkung ist damit ohne Zweifel infrage gestellt. Es ist nicht zu übersehen, dass eine gesetzestreue und zeitgerechte Erledigung des Auftrages so nicht möglich ist.
Genau dies ist aber mit Blick auf die Bedeutung des Finanzplatzes Schweiz unumgänglich, gerade auch angesichts der in verschiedenem Zusammenhang stehenden, wachsenden internationalen Kritik. Im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in der "Financial Action Task Force" zur Bekämpfung der Geldwäscherei hat sich die Schweiz zudem verpflichtet, die Empfehlungen derselben zu befolgen und umzusetzen. Aus dieser Verpflichtung heraus wurden mit dem neuen Geldwäschereigesetz die im Bankensektor seit langer Zeit geltenden Sorgfaltspflichten bei Finanzgeschäften für alle Finanzintermediäre eingeführt.
Wichtiger Bestandteil dieser Verpflichtung ist aber eben die Bestimmung, dass Kontrollstellen über genügende personelle und technische Mittel verfügen müssen. Hier liegt heute zweifelsohne noch eine grosse Schwäche unseres Systems. Immerhin möchte ich erwähnen, dass der Bundesrat die Problematik erkannt hat. So ist im Geschäftsbericht der Kontrollstelle einerseits ein eigenes Kapitel gewidmet, andererseits hat in der Aussprache mit der GPK auch Herr Bundesrat Villiger Massnahmen zugesichert.
Im Interesse unseres Landes ist es aber unumgänglich, jetzt rasch zu handeln. Die Kontrollstelle muss sofort gestärkt werden; unseres Erachtens ist neben mehr Personal eine Aufwertung dieser Institution unumgänglich. Wenn wir für diese wichtige Aufgabe auf dem heutigen Stellenmarkt qualifizierte Arbeitskräfte finden wollen, müssen wir attraktive Arbeitsmöglichkeiten mit Perspektiven anbieten können. Im Rahmen der Neuregelung der ganzen Finanzmarktaufsicht müssen sodann weitere Schritte wie allfällige gesetzliche Anpassungen oder eine grössere Unabhängigkeit, ähnlich jener der EBK, geprüft werden.
Ich danke dem Bundespräsidenten für seinen Einsatz für dieses Anliegen.