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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-06-15

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-06-15

Wortprotokoll

Sie sehen, es ist bei so allgemeinen Anliegen etwas schwierig, sie in eine gesetzliche Form zu fassen. Sobald man sie detailliert umschreibt, wird es zu einengend, und dann lässt man gewisse Dinge weg, die auch noch notwendig wären. Es braucht also ein Gesetz, das den Anwendern auch eine gewisse Gestaltungsfreiheit belässt.

Der Bundesrat hat Ihnen eine Fassung vorgelegt, die Mehrheit hat diese zum Teil ausgeweitet. Das ist keine Katastrophe, aber ich bitte Sie trotzdem, bei Artikel 52 bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben. Die Mehrheit hat einen Absatz 2bis eingefügt. Dagegen haben wir an sich nichts einzuwenden, nur ist es fragwürdig, wenn Sie hier in die Details gehen, denn Sie legen natürlich doch gewisse Wege fest.

Ich möchte Ihnen das an einem Beispiel zeigen; das geht dann bis zu Artikel 54. Wenn Sie hier die so genannten Integrationsvereinbarungen so in den Mittelpunkt stellen und dann in Artikel 54 noch sagen, dass in der Regel nur Projekte unterstützt werden, die auf Integrationsvereinbarungen basieren, dann engen Sie die Sache unnötig ein. Nehmen Sie ein Beispiel: Sie führen Sprachkurse durch. Ob daran auch Leute teilnehmen, die von ausserhalb Europas kommen, oder auch Polen respektive die Leute aus den neuen EU-Mitgliedstaaten, spielt doch keine Rolle; diese sollten ebenfalls diese Sprachkurse besuchen. Beruht das auf Integrationsvereinbarungen, so ist es nicht möglich. Denn zwingende Integrationsvereinbarungen sind für die bisherigen EU-Bürger - diese sind wie Schweizer zu behandeln -, aber auch für Schweizer selbst eine so genannte Diskriminierung. Sie dürfen aber freiwillig teilnehmen, weil sie als Inländer gelten. Also muss man für die anderen wieder separate Kurse durchführen; das ist sinnlos. [PAGE 1071]

Darum bitte ich Sie, schon bei Artikel 52 bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben. Ich gebe zu, Absatz 2bis ist noch keine Katastrophe, aber wenn Sie dann bei Artikel 54 noch die Unterstützung der Integrationsvereinbarung so stark in den Vordergrund stellen wollen, dann hat das dann auch grosse finanzielle Folgen, und es führt zu Unmöglichkeiten bzw. Sinnlosigkeiten bei der Durchführung. Die Fassung des Bundesrates ist offener. Ich gebe zu, wir können auch mit Absatz 2bis leben, nicht aber mit Absatz 2bis in Kombination mit Artikel 54. Das macht keinen Sinn.

Ich bitte Sie, bei Artikel 52 Absätze 1 und 2 bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben. Bei den Absätzen 3 und 4 haben wir nichts gegen die Fassung Ihrer Kommission. Es ist eine redaktionelle Änderung, diese können wir akzeptieren. Ich bitte Sie, aufzupassen, dass wir nicht zu enge Vorschriften machen, die nachher zu sinnlosen Lösungen führen.