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Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · 2004-06-15

Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-15

Wortprotokoll

Die meisten Mitglieder der Kommission bejahen grundsätzlich die Integration. Der Bundesrat ist gar noch integrationsfreundlicher als die Kommission: Er findet, dass der Wille der Ausländerinnen und Ausländer sowie die Offenheit der Schweizerinnen und Schweizer die Grundlagen für eine gute Integration sind. Ausserdem fordert er Möglichkeiten, dass sich Ausländerinnen und Ausländer mit den Lebensgewohnheiten in der Schweiz auseinander setzen und eine Landessprache erlernen sollen.

Artikel 52 beinhaltet so etwas wie einen Willkommensgruss an die Migrantinnen und Migranten. Davon will die Kommissionsmehrheit jedoch nichts wissen. Ihr scheinen Offenheit und Toleranz suspekt zu sein. Sie fordert ausschliesslich das Erlernen einer Landessprache und macht erst noch die Bewilligung des Familiennachzuges vom Spracherwerb abhängig. Das ist eine harsche Forderung, die nicht zulässig sein darf.

Wir unterstützen daher die Anträge der Minderheit Bühlmann, die sehr viel differenzierter sind. Integration ist ja immer wieder ein umstrittener Begriff. Vor allem ist auch der Grad der Integration, der gemessen werden soll, sehr fragwürdig. Denn was heisst Integration? Es heisst nicht, dass Ausländerinnen und Ausländer gleich sein sollen wie Schweizerinnen und Schweizer. Es bedeutet auch nicht, dass Migrantinnen und Migranten ihre kulturellen Werte zugunsten der unseren aufgeben müssen. Im Gegenteil: Wer seine eigene kulturelle Identität hat, kann sich viel mehr auf die Integration im neuen Land einlassen. Integration wird so zur Kompetenz, sich zu verständigen, zu wissen, wie eine Gemeinde funktioniert, welche Rechte und Pflichten bestehen, wie Informationen geholt werden können, wie verbindlich Arbeitszeiten sind, wie religiöses Leben ist. Integration bedeutet, zu wissen, wie das Gesundheitswesen oder das Schulsystem funktioniert und wo Grenzen zu beachten sind. Integration untersteht dem Prinzip der Reziprozität. Dem legitimen Anspruch der Gesellschaft, von den Individuen Integrationswilligkeit einzufordern, steht die Pflicht gegenüber, Integration zu ermöglichen und zu unterstützen.

Das Recht auf Integration und die Pflicht zur Integration gelten gleichermassen für die ganze niedergelassene Wohnbevölkerung; sie sind also nicht ausländerspezifisch. Integration ist auch kein Tagesgeschäft, sondern sie ist ein langfristiger, manchmal auch mühsamer Prozess, bei dem die eine oder die andere Seite an ihre Grenzen stösst, vor allem wenn die Auseinandersetzung zwischen den eigenen und neuen Werten zu Verunsicherungen führt. Integration bedeutet vor allem nicht, dass die Fremden stillhalten, keine Ansprüche und keine Bedingungen an die Gesellschaft stellen.

Zur Integration gehören auch die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt, die Gleichstellung und nach einigen Jahren die politische Teilhabe, auch ohne Schweizer Pass. [PAGE 1070] Einige Kantone haben das bereits heute verwirklicht. Wer bei wichtigen Entscheiden ausgegrenzt wird, kann sich auch nicht in die Gesellschaft integrieren. Politische Ausgrenzung ist eine massive Integrationsbarriere. Wer politisch mitbestimmen kann, übernimmt in der Regel sehr viel mehr Verantwortung für das Gemeinwesen, in dem er lebt. So gesehen, ist Integration eben viel mehr, als nur unsere Sprache zu sprechen, mehr, als hier zu wohnen, zur Schule zu gehen oder einen Arbeitsplatz zu haben.

Weil Integration nicht nur eine lästige, Finanzen verschlingende Pflicht sein muss, sind für mich die Anträge der Minderheit Bühlmann sehr viel klarer. Sie sind auch gastfreundlicher als der abschreckende Antrag der Kommissionsmehrheit, der von den Migrantinnen und Migranten nur einfordert, ihnen aber keine Angebote macht. Die Kommissionsmehrheit geht von der nüchternen Einschätzung aus, dass Fremde leisten und liefern müssen. Von Pflichten des Gastlandes - in diesem Fall von uns - ist nichts zu hören. Die Abwehr und die Distanzierung von allem Fremden werden hier einmal mehr gesetzlich festgeschrieben.

Ich bitte Sie, den Anträgen der Minderheit Bühlmann zuzustimmen.