Lexipedia

Pfister Gerhard · Nationalrat · 2004-06-15

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-15

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion unterstützt bei den Artikeln 49 und 50 die Anträge und Formulierungen der Mehrheit. [PAGE 1064]

Zu Artikel 49: Wir haben es hier mit verschiedenen, entgegengesetzten Anträgen zu tun. So will zum Beispiel der Einzelantrag Wasserfallen mit der Kann-Formulierung einen Rechtsanspruch ausschliessen, während die Minderheit Vermot auf der anderen Seite einen bedingungslosen Anspruch festschreiben will. Die Formulierung der Kommissionsmehrheit scheint uns eine gute Zwischenlösung zu sein, indem sie einerseits einen Anspruch festschreibt, andererseits aber den Anspruch mit klaren Bedingungen verbindet. Die Formulierung der Mehrheit ist kohärent mit dem, was bei Artikel 33, wo es um die Kriterien der Niederlassungsbewilligung geht, unterstützt wurde und Mehrheitsmeinung war.

Die Mehrheit schränkt die Ansprüche genügend ein, sodass sich die Kann-Formulierung erübrigt. Zudem muss man sehen, von welcher Grössenordnung wir hier sprechen. In der Schweiz wurden 2001 36 000 Ehen geschlossen. Jede dritte Ehe war binational, d. h. eine Ehe zwischen einer schweizerischen und einer ausländischen Person; 9 Prozent aller Ehen waren solche unter Ausländern; bei den binationalen Ehen stammte die ausländische Person in zwei Dritteln der Fälle aus einem EU- oder Efta-Staat. Die Zahlen, um die es hier geht, betreffen das übrige Drittel; sie sind also nicht immens hoch. Trotzdem soll das nicht das einzige Kriterium sein. Die Mehrheit macht die wichtigen persönlichen Gründe objektivierbar, zum Beispiel Gewalt in der Ehe oder eine Situation starker Gefährdung im Herkunftsland. Die Frist von drei Jahren in Bezug auf die Auflösung der Ehe ist die Frist, die den tatsächlich bestehenden Verhältnissen entspricht. Die Kriterien sind nicht abschliessend aufgeführt, sondern nur spezifiziert; im Gesetz heisst es "namentlich", das heisst, der Behörde bleibt ein angemessener humanitärer Spielraum.

Bei Artikel 50 stimmt die CVP-Fraktion der Mehrheit zu. Der Antrag der Minderheit entspricht aus unserer Sicht bereits geltendem Recht. In Artikel 50 Absatz 1 Buchstabe b wird ja auch auf Artikel 62 verwiesen. Dort steht genau das, was die Minderheit hier verlangt, dort werden diese Probleme auch geregelt. Bei Artikel 50 unterstützt die CVP-Fraktion den Antrag der Mehrheit.