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Bosshard Walter · Nationalrat · 2000-06-08

Bosshard Walter · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-08

Wortprotokoll

Die dargelegten Themenschwerpunkte der Geschäftsprüfungskommission zeigen in verschiedenen Bereichen Vollzugsprobleme auf, sei dies im Bereich Asyl- und Ausländerpolitik oder aber im Bereich des Geldwäschereigesetzes. Diese Beispiele könnten ergänzt werden. Leider ist es allzu oft der Fall, dass wir Vollzugsprobleme - solche gibt es auf Bundesebene, sehr stark aber auch auf Kantons- und Gemeindeebene - bestenfalls zur Kenntnis nehmen. Schlussfolgerungen aus der mangelnden Vollziehbarkeit oder gar aus der Nichtvollziehbarkeit von Gesetzen werden nur selten gezogen. Zu schnell gehen wir als Parlament zur Tagesordnung über und erlassen neue Gesetze. Ich meine, dass in diesem Bereich vermehrt die von der GPK gemachten Schlussfolgerungen Eingang in eine spätere Gesetzgebung finden sollten.

Die FDP-Fraktion erachtet es als richtig, dass die GPK auf das Thema Rückführung der rechtsstaatlich abgewiesenen Asylbewerberinnen und Asylbewerber weiterhin ihr besonderes Augenmerk richtet. Mit der GPK sind wir der Meinung, dass der Vollzug der Asyl- und Ausländerpolitik rechtsstaatlich einwandfrei, glaubwürdig und effizient zu gestalten ist. Reibungsverluste zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden, wie sie in der Praxis im Alltag auch hier viel vorkommen, können wir uns in diesem Bereich nicht mehr leisten.

Ein weiteres Vollzugsproblem, es wurde dargelegt, besteht beim Geldwäschereigesetz. Daraus darf aber nicht die Schlussfolgerung gezogen werden, dass man dieses Gesetz nicht richtig umsetzen will, im Gegenteil: Wir haben sehr bewusst ein ganz neues, griffiges Gesetz geschaffen. Der Erwartungsdruck im In- und Ausland ist gross. Bei der Umsetzung dieses neuen Gesetzes bestehen jetzt aber Anlaufschwierigkeiten. Ich möchte von Vollzugsproblemen, aber nicht von einem Vollzugsnotstand sprechen.

Die FDP-Fraktion hält das gewählte System der Selbstregulierung, der Selbstregulierungsorganisationen (SRO), nach wie vor für richtig. Die Selbstregulierung hat sich bei den Banken seit Jahren bewährt und soll auch bei den weiteren Finanzintermediären zur Anwendung gelangen.

Mit dem Geldwäschereigesetz haben wir im internationalen Vergleich ein fortschrittliches Gesetz geschaffen. Die Bekämpfung der Geldwäscherei hat bei uns einen hohen Stellenwert. Daran ändern auch die aufgezeigten Vollzugsprobleme im jetzigen Zeitpunkt nichts. Notwendig ist aber - hier schliesse ich mich Frau Gadient an -, dass die Kontrollstelle im Sinn einer Überwachungsstelle in personeller Hinsicht verstärkt wird. Falls die Erfahrung das zeigen sollte, ist allenfalls auch eine Anpassung des Gesetzes notwendig.

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