Fluri Kurt · Nationalrat · 2004-06-15
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-15
Wortprotokoll
Wir lehnen die Anträge der Minderheiten I (Bühlmann), II (Bühlmann) und III (Fehr Hans) ab und unterstützen im ganzen Artikel 54 die Mehrheit.
Beim Antrag der Minderheit I lehnen wir die imperative Form in Bezug auf die Gewährung finanzieller Beiträge ab. Das geht uns zu weit; angebracht scheint uns die Kann-Bestimmung, die dem Bund einen gewissen Ermessensspielraum zubilligt.
Den Antrag der Minderheit II lehnen wir auch ab. Auch hier geht es darum, die Einwandernden betreffs Integrationsmassnahmen in die Pflicht zu nehmen, wie ja auch der Bund für einen Teil seiner Kosten aufkommt. Integration kann nur dann erfolgreich sein, wenn sich auch die Einwandernden integrationswillig und -bereit zeigen. Mit einer Integrationsvereinbarung wird diesem Gedanken bereits Rechnung getragen. Diese Vereinbarung ist ja nun in Artikel 52 Absatz 2bis verankert.
Der "Koalition" von Bundesrat Blocher und Kollegin Bühlmann muss ich entgegenhalten, dass Absatz 4 ja eine offene Formulierung ist - es heisst: "In der Regel" -; es liegt keine zwingende Kursverpflichtung vor, aber auch keine zwingende Finanzierung. Der Budgetvorbehalt gemäss Artikel 54 Absatz 2 gilt und kann von Jahr zu Jahr angewendet werden. Wir unterstützen deshalb die Mehrheit und lehnen auch den Einzelantrag Hess Bernhard zu Absatz 4 wegen dessen zwingender Formulierung ab.
Im Übrigen kann ich mich an dieser Stelle den Bemerkungen von Kollege Vischer anschliessen, dass die Integration nur zum Teil gesetzlich und behördlich geregelt werden kann, weil sie sich zu einem guten Teil auf der zwischenmenschlichen Ebene abspielt. Ich muss Herrn Vischer allerdings dann wieder entgegenhalten, dass seine polemische Zuspitzung auf einen angeblichen Gegensatz von Schweizer Gutmenschen einerseits und skeptisch beäugten Ausländern andererseits ebenfalls nicht der Realität entspricht. Zwischenmenschlich sieht das alles in der Gemeinde, im Quartier, in der gleichen Strasse, im selben Wohnblock nicht so konfrontativ aus, allerdings immer unter der Voraussetzung des - meist vorhandenen - guten Willens. Wenn dieser fehlt, so fehlt er überhaupt nicht immer nur seitens der Schweizerinnen und Schweizer. Im Übrigen gibt es oft auch Integrationsschranken innerhalb der Familie, wenn z. B. der Ehemann vor einer dank Integration erworbenen Selbstständigkeit seiner Ehefrau Angst hat. Hier besteht also der Konflikt nicht zwischen Ausländern und Schweizern, sondern, kulturell bedingt, innerfamiliär.
Den Antrag der Minderheit III lehnen wir ebenfalls ab. Wir bekennen uns zum Integrationskonzept, wie es im vorliegenden Gesetzentwurf umschrieben ist, natürlich mit Ausnahme unserer Vorschläge gemäss den Anträgen zu den Artikeln 41 und 43, welche in der Sondersession behandelt und - aus unserer Sicht leider - abgelehnt worden sind.
Die Integrationsvereinbarungen gewährleisten, dass auch die Einwandernden einen Teil an eine Integration zu erbringen haben, und gemäss Absatz 2 unterstehen die finanziellen Aufwendungen - wie bereits erwähnt - der Budgethoheit des Parlamentes. Zusammen mit der Voraussetzung der Kostenbeteiligung Dritter gemäss Absatz 1 ist damit gewährleistet, dass die Kosten für den Bund tragbar sind und entsprechend den jeweiligen Finanzkennzahlen beeinflusst werden können.
Nach der Annahme von Artikel 52 Absatz 2bis wollen wir nun auch Artikel 54 Absatz 4 unterstützen. Im Übrigen lösen wir mit der Unterstützung von Artikel 54 unser Versprechen ein, das ich anlässlich der Diskussion von Artikel 22 auf ein Votum von Herrn Fasel namens unserer Fraktion abgegeben habe. Wir unterstützen dieses Integrationskonzept der Mehrheit, lehnen gleichzeitig auch den Eventualantrag Bortoluzzi zu Artikel 53 ab und unterstützen den Antrag Engelberger zu Absatz 1 von Artikel 54: Wir können uns seiner Meinung anschliessen, dass insbesondere Projekte, welche dem Erlernen einer Landessprache dienen, unterstützt werden; hingegen lehnen wir logischerweise - wie bereits vorhin bei den Minderheitsanträgen geäussert - seinen Streichungsantrag zu Absatz 4 ab.
Wir sind also durchwegs für die Unterstützung der Mehrheit und gegen die Minderheiten und in einem Punkt auch gegen den Bundesrat; das ist die Meinung der FDP-Fraktion.