Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-06-15
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-06-15
Wortprotokoll
Sie sehen in den Artikeln 53, 54 und 55 eigentlich schon die Problematik dieser Integrationsartikel.
Zuerst einmal zur Grundfrage, die sich bei Artikel 54 stellt: Wollen Sie eine Verpflichtung oder eine Kann-Formulierung? Der Bundesrat und die Mehrheit sind klar für die Kann-Formulierung. Denn wenn der Bund finanzielle Beiträge gewähren muss, dann entstehen Rechtsansprüche. Es entstehen Rechtsansprüche für irgendwelche Dinge, die unter diesem Titel laufen, was zu dauernden Streitereien führt. Also sehen Sie die Möglichkeit vor, hier Beiträge zu gewähren, wie das die Mehrheit oder auch Herr Engelberger mit seinem Antrag wollen. Wir haben nichts dagegen, wenn Sie diesen Antrag unterstützen. Ob Antrag der Mehrheit oder Antrag Engelberger, ist hier nicht wesentlich. Wesentlicher ist, dass Sie den Antrag der Minderheit I (Bühlmann) bei Artikel 54 ablehnen. Denn das ist eine zwingende Formulierung mit Rechtsansprüchen.
Gegen die Minderheit III (Fehr Hans) ist Folgendes einzuwenden: Es stimmt zwar, dass die Integrationsförderung in den verschiedenen Bereichen - vor allem in Schule, Berufsbildung und Arbeit - natürlich weit unten stattfindet und nicht in den hohen Gefilden des Bundes; sie hat auf allen staatlichen Ebenen stattzufinden. Aber Sie müssen auch sehen, dass der Bund verpflichtet ist, hier gemäss Bundesverfassung eine Oberaufsicht über die Migrationspolitik zu übernehmen. Er hat in wichtigen Bereichen die Koordinationsfunktion zu übernehmen, z. B. im Berufsbildungsgesetz oder in der Arbeitslosenversicherung. Denken Sie an die Beschäftigungsmassnahmen für Arbeitslose sowie an die Sonderkredite, vor allem die so genannten Integrationskredite, die heute schon vom Imes verwaltet werden. Das würde dann also auch wegfallen. Darum lehnt der Bundesrat auch den Antrag der Minderheit III ab.
Nun zu Artikel 54 Absatz 4: Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates dringend, diesen Absatz zu streichen. Herr Fluri, das ist nicht meine Stellungnahme; der Bundesrat hat, das sehen Sie in der ursprünglichen Fassung, auf Absatz 4 verzichtet. Sie schaffen damit eine Bevorzugung und eine Schwergewichtsbildung zugunsten der Integrationsvereinbarungen; dagegen haben wir nichts einzuwenden. Aber Sie müssen sehen: Dieses Gesetz gilt nur für die aussereuropäischen Staaten. Es ist uns nicht erlaubt, nachher z. B. Sprachkurse für Personen aus der Europäischen Union und aus Ländern ausserhalb der Europäischen Union mit diesen Integrationsvereinbarungen durchzuführen, weil die Integrationsvereinbarungen für die Mitglieder der Europäischen Union eine so genannte Diskriminierung sind. Ich bitte Sie, diese Flexibilität beizubehalten. Es hat doch keinen Sinn, dass wir nachher spezielle Sprachkurse vielleicht für sechs Polen und sechs Chilenen und weiss nicht welche sonstigen Teilnehmer durchführen - das hat wirklich keinen Sinn.
Ich bitte Sie, diese Flexibilität zu belassen. Das schliesst nicht aus, dass natürlich auch Projekte unterstützt werden, die auf Integrationsvereinbarungen beruhen, wenn sie sinnvoll sind. Ich kann die FDP-Fraktion nicht verstehen, dass sie den Antrag Engelberger in Absatz 1 unterstützt, aber die Streichung in Absatz 4, die Herr Engelberger dann logischerweise vornehmen will, nicht mehr unterstützt: Das gibt eine Kumulation, die nicht zweckmässig ist.
Ich bitte Sie, Artikel 54 Absatz 4 zu streichen, wie das der Bundesrat, der Antrag Engelberger sowie der Antrag der Minderheit II (Bühlmann) vorsehen; deshalb sollte es eigentlich gelingen.