Weigelt Peter · Nationalrat · 2000-06-08
Weigelt Peter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-08
Wortprotokoll
Ich möchte mit dem Thema Geldwäschereigesetz weiterfahren. Meine Vorredner haben teilweise darauf hingewiesen, dass offensichtliche Vollzugsprobleme bestehen.
Nachdem ich vor Jahresfrist an dieser Stelle als Sprecher der GPK bereits auf die Problematik im Geldwäschereigesetz hingewiesen habe, aber offensichtlich nicht gehört worden bin, möchte ich mich hier auf den Vollzug im Sinn der Selbstregulierungsorganisationen (SRO) konzentrieren. Ich möchte meine Interessenbindung bekannt geben: Ich bin Mitglied im Vorstand der SRO PolyReg, der branchenunabhängigen SRO in der Deutschschweiz.
Obwohl der Vollzug des Geldwäschereigesetzes noch viele Fragen offen lässt, erachte ich die im Vorfeld der heutigen Debatte publizierten Presseartikel über den Vollzug dieses Gesetzes als stark überzeichnet. Vielmehr konnte ich in den letzten Wochen in unseren Ausbildungskursen feststellen, dass unsere Mitglieder, welche aus allen Branchen stammen, mit einer positiven Grundeinstellung an die Problematik des Geldwäschereigesetzes herangehen. Dies dokumentiert sich in einer grossen Ernsthaftigkeit und in einem generellen Vollzugswillen.
Man anerkennt den Handlungsbedarf im Bereich Geldwäscherei und will in diesem Bereich auf keinen Fall mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Grundsätzlich - da schliesse ich mich meinem Vorredner an - darf festgestellt werden, dass das System der Selbstregulierung funktioniert und die Finanzintermediäre durchaus Akzeptanz und Kooperationswillen dokumentieren.
Natürlich gibt es auch zahlreiche Pendenzen. So erachte ich beispielsweise die unzureichende Kommunikation des Bundes, die relativ grosse Rechtsunsicherheit, die schlechte Abstimmung unter den einzelnen Branchen sowie die immer noch zahlreichen Umsetzungsprobleme in der täglichen Praxis als die offensichtlichsten Probleme, die in den nächsten Monaten dringend bereinigt werden müssen.
Als Beispiel für die ungenügende Informationspolitik des Bundes mag der Hinweis dienen, dass 90 Prozent unserer Mitglieder in den letzten zwei Tagen vor dem Stichtag 1. April ihre Anmeldung eingereicht hatten. Der 1. April wurde in den Medien thematisiert, und die meisten Mitglieder gaben als Beweggrund die Information durch diese Medienberichte an. Noch heute treffen täglich im Schnitt vier Anmeldungen ein. Das sind Anmeldungen, die heute auch eine Parallelanmeldung bei der Kontrollstelle erfordern.
Hier gilt es, über die Debatte des Geldwäschereigesetzes hinaus Lehren zu ziehen. Es ist zwingend, dass der Bund eine entsprechende Kommunikationsstrategie erarbeitet, wenn er Erlasse im Rahmen des Geldwäschereigesetzes in Kraft setzt. Insbesondere dann, wenn für den Vollzug nicht die Kantone oder bestehende Vollzugsbehörden vorgesehen sind, sondern neu zu schaffende Selbstregulierungsorganisationen.
Die Sensibilisierung einer Zielgruppe wie die der Finanzintermediäre, die ja sehr heterogen ist, darf nicht dem Zufallsprinzip oder allenfalls einzelnen zufälligen Medienberichten überlassen werden. Ich habe vor Jahresfrist hier auf dieses Problem hingewiesen. Leider hat man nicht darauf reagiert.
Wenn heute nun die Disziplin und der konstruktive Wille der Finanzintermediäre teilweise infrage gestellt werden, so ist dies wohl nur die halbe Wahrheit, da der Bund durch seine offensichtliche Nichtinformation im Verlauf der letzten [PAGE 608] Monate ebenso viel Verantwortung für den harzigen Einstieg in die Umsetzung der Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes trägt.
Ich zitiere nochmals aus meinem Votum von vor einem Jahr, welches das Problem klar aufgezeigt hat: "Auch die grosse Unsicherheit bei den potenziell Betroffenen muss rasch geklärt werden - so beispielsweise in Sachen unbestimmte Strafbarkeit -, ist doch trotz der hohen Strafandrohung von bis zu 200 000 Franken die Aufzählung der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nicht abschliessend .... Ebenso unbestimmt wie die Aufzählung der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ist die Definition der so genannten berufsmässigen Finanzintermediation, womit der Gewerbetreibende nie eindeutig im Klaren darüber ist, ob er sich strafbar macht oder nicht."
Solange in diesen Punkten keine Klarheit geschaffen ist, dürfte das Geldwäschereigesetz auch in den kommenden Jahren auf unserer Traktandenliste stehen. Das dient weder der Sache noch dem Finanzplatz Schweiz.