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Strahm Rudolf · Nationalrat · 2004-06-15

Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-15

Wortprotokoll

Ich möchte einfach die Bedeutung der Koordination der verschiedenen Stellen, die sich mit der Ausländerintegration befassen, hervorheben. Es geht hier um einen Koordinationsartikel, der vorsieht, dass die Berufsberatungsstellen in den Kantonen, die Ausländerstellen, aber auch die Stellen, die sich mit der Arbeitslosigkeit befassen, nämlich die regionalen Arbeitsvermittlungszentren, und allenfalls auch die IV-Stellen zusammenarbeiten. All diese Stellen haben Klienten und Klientinnen aus dem Ausländerbereich, die sich mit der Integration befassen. Oft war es so, dass die eine Hand nicht wusste, was die andere tat. Dieser Artikel, der von der Minderheit Fehr Hans unverständlicherweise bekämpft wird, soll diese verschiedenen Ämter zur Koordination zwingen.

Ich habe mich auch zu Wort gemeldet, um zu sagen, dass wir im Berufsbildungsgesetz - im neuen BBG, das seit anderthalb Jahren in Kraft ist - auch eine Pflicht zur Koordination und interinstitutionellen Zusammenarbeit haben. Wir haben in der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes auch eine Koordinationspflicht vorgesehen. Es gehört zur Logik, dass diese Koordinationspflicht jetzt auch ins Ausländergesetz aufgenommen wird, sodass diese drei Stellen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene zusammenarbeiten müssen. Ich finde auch, dass die Integrationsverordnung, die jetzt in der Pipeline ist und von einer interdepartementalen Arbeitsgruppe dreier Bundesstellen vorbereitet wird, sehr viel zur Effizienzverbesserung beitragen wird. Es geht bei der Integration nach meinem Verständnis ja vor allem auch um die berufliche Integration. Deswegen muss die Ausländerbehörde die Leute in das Berufsbildungssystem und in die Berufsberatung einschleusen. Das haben wir auch im vorigen Artikel akzeptiert.

Deswegen möchte ich Sie bitten, den Antrag der Minderheit Fehr Hans, der diese ganze Koordination aus dem Bundesgesetz streichen möchte, abzulehnen und dem Bundesrat und der Kommission zu folgen.