Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-06-15
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-06-15
Wortprotokoll
Der Bundesrat empfiehlt Ihnen mit der einstimmigen Kommission Ihres Rates, diesem Beschluss zuzustimmen. Ich kann mich deshalb kurz fassen.
Dieser Vertrag vereinfacht und beschleunigt das Auslieferungsverfahren. Das ist wichtig, denn der Vertrag hält fest, was die Schweiz üblicherweise tut. In 50 Prozent der Auslieferungsfälle kann die Schweiz diese nämlich ohne grosse formelle Verfahren abwickeln. Das war bis jetzt mit Frankreich nicht möglich, weil Frankreich seinerseits dazu einen Staatsvertrag benötigt, und darum haben wir diesen Vertrag abgeschlossen. Der Verzicht auf ein formelles Auslieferungsverfahren, der in Zukunft auch mit Frankreich möglich wird, wird die Verfahrensdauern wesentlich verkürzen und die Haftkosten senken.
In der Kommission wurde die Frage nach dem Rechtsschutz der betroffenen Personen aufgeworfen. Ich kann Ihnen versichern, dass der Vertrag den angemessenen Schutz bietet, indem jederzeit ein Rechtsanwalt beigezogen werden kann und im Detail über die Konsequenzen des vereinfachten Auslieferungsverfahrens informiert wird. Zudem muss die Zustimmung in einem Protokoll festgehalten werden.
Darum bitte ich Sie in Übereinstimmung mit Ihrer Kommission, diesem Bundesbeschluss zuzustimmen.