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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2004-06-16

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-16

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion verzichtet in der Tat auf eine zusätzliche Erklärung, weil die parlamentarische Initiative von der Kommission einstimmig gutgeheissen wurde.

Die Kommission hat an ihrer Sitzung vor einem Jahr, im Juni 2003, die parlamentarische Initiative der CVP-Fraktion beraten und empfiehlt Ihnen mit 18 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen, dieser Initiative in der ersten Phase Folge zu geben. Mit der Initiative verlangt die CVP-Fraktion, dass die Unternehmenssteuerreform II aufgegleist wird und folgende Aspekte berücksichtigt werden: die Halbierung der steuerlichen Doppelbelastung von Risikokapital, die Gleichbehandlung von Grundkapital und Agio, die Erleichterung der Unternehmensnachfolge bei Einzelfirmen und Personengesellschaften, die Verbesserung des Beteiligungsabzuges sowie die Gewährleistung der Rechtssicherheit bei Umstrukturierungen im Aktionariat.

Das Ziel der Initiative war, den Bundesrat zu veranlassen, möglichst schnell die angekündigte Unternehmenssteuerreform II voranzutreiben. Es ging den Initianten nicht darum, Doppelspurigkeiten zwischen Parlament und Bundesrat entstehen zu lassen, sondern darum, dass analog zur WAK-Motion (02.3638) vom 29. Oktober 2002 der Bundesrat endlich zum Handeln aufgerufen wird. Um den Druck auf den Bundesrat aufrechtzuerhalten, beschloss die grosse Mehrheit der Kommission daher, dass die parlamentarische Initiative weiterverfolgt werden sollte. Die sehr detaillierte Ausgestaltung der Initiative soll hier auch kein Hinderungsgrund sein, denn wir alle wissen, dass in der zweiten Phase die vorberatende Kommission nicht an die konkreten Vorschläge der Initiative gebunden ist. Auch wird, sollte der Bundesrat die Botschaft zur Unternehmenssteuerreform II wirklich diesen Sommer vorlegen, diese Initiative gleichzeitig behandelt. Die Vorschläge der CVP-Fraktion werden dann mit jenen des Bundesrates verglichen, und die Gesetzesvorlage des Bundesrates wird allenfalls entsprechend korrigiert. Doppelspurigkeiten sind - immer vorausgesetzt, dass der Bundesrat die versprochene Vorlage wirklich unterbreitet - daher auch nicht gegeben.

Für Ihre Kommission ist es wichtig, dass wir uns in diesem Rat über die vielmals betonten Standortförderungsmassnahmen endlich äussern können. Eine dieser Standortförderungsmassnahmen ist wohl die Reform der Unternehmensbesteuerung. Ob nun, wie aus dem zuständigen Departement verlautet, die Initiative Mängel aufweist oder gewissen Faktoren nicht genügend Rechnung trägt - ich erwähne das Beispiel der Hortung von ausschüttungsfähigen Gewinnen in der Absicht, später einen steuerfreien Kapitalgewinn zu erzielen -, ist momentan für Ihre Kommission irrelevant.

Der Bundesrat hält fest, dass die Einführung eines umfassenden Teilbesteuerungsverfahrens einschliesslich der Veräusserungsgewinne jedoch unter Freistellung der bisherigen stillen Reserven die einzige sachgerechte Massnahme sein könne und daher Abweichungen vom Urkonzept der Expertenkommission und des Bundesrates nicht verantwortbar seien. Tatsache ist, dass seit 1999 zahlreiche Motionen eingereicht wurden und alle - namentlich jene, die nicht abgeschrieben wurden - eine Vorlage des Bundesrates fordern.

Mittlerweile liegt auch ein Gutachten von Prof. Keuschnigg vor, welches auf die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der geplanten Unternehmenssteuerreform II näher eingeht. Auch Prof. Keuschnigg hält fest, dass die aktuelle Besteuerung "der Unternehmensgewinne in der Schweiz zwei wesentliche Besonderheiten aufweist, nämlich die wirtschaftliche Doppelbelastung von Dividenden und die grundsätzliche Steuerfreiheit von Beteiligungsgewinnen". Daraus - das zeigt er klar auf - ergeben sich Probleme bezüglich wirtschaftlicher Effizienz und Steuergerechtigkeit. Die Verwirklichung des verfassungsrechtlichen Gebotes einer Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfordert laut Prof. Keuschnigg "einen weiteren Einkommensbegriff, wonach sämtliche die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit steigernden Einkommensbestandteile erfasst werden".

Eine Reform der Unternehmensbesteuerung drängt sich auf. Wichtig bei dieser Reform wird sein, inwiefern wir als Gesetzgeber die Investitionsanreize und die Standortattraktivität steigern können. Die Wahl der Rechtsform wird dabei eine Rolle spielen; auch werden wir in dieser Gesetzgebung die vergleichenden Standortstudien - d. h. Studien zum Vergleich mit unseren Nachbarstaaten - ins Zentrum stellen. Wir müssen uns mit der Steuerbelastung von Unternehmen anhand ausgewählter Regionen des Alpenraumes auseinander setzen, denn nur so können wir unsere Standortvorteile optimieren.

Diese Diskussion soll in der WAK und anschliessend auch in diesem Ratssaal erfolgen können. Gegenwärtig verlangen wir also ausschliesslich, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben, denn seit dem Bericht der Expertenkommission "Steuerlücken" - er ist 1998 erschienen - sind wiederum sechs Jahre vergangen, ohne dass gehandelt wurde.

Der Bundesrat anerkannte nach der Volksabstimmung über die Volksinitiative "für eine Kapitalgewinnsteuer" zwar grundsätzlich den Korrekturbedarf; noch warten wir aber auf die entsprechende Botschaft. Solange diese nicht vorliegt, beantragt Ihnen die WAK-NR, der parlamentarischen Initiative der CVP-Fraktion Folge zu geben. Dies im Wissen, dass die darin formulierten Anliegen allenfalls - sofern uns nun der Bundesrat innert kurzer Zeit eine Vorlage unterbreitet - in den Entwurf des Bundesrates einfliessen können. Die WAK wird sich in der zweiten Phase nochmals mit den verschiedenen Gutachten sowie mit den Vorstellungen des Bundesrates auseinander setzen und somit dafür sorgen, dass nicht wiederum sechs Jahre "in die Landschaft verfliessen", ohne dass etwas unternommen wird.

Ich beantrage Ihnen daher namens der Kommission, dieser parlamentarischen Initiative, die sich in der ersten Phase befindet, Folge zu geben. Eine materielle Diskussion zu den einzelnen Punkten, die in der Initiative erwähnt werden und in einer ausformulierten Gesetzesvorlage unterbreitet wurden, muss hier nicht stattfinden. Diese Diskussion wird zuerst in der Kommission erfolgen. Wir nehmen momentan also nur Stellung zum Reformvorhaben, ohne uns auf die Details einzulassen. Daher unterbreitet Ihnen die Kommission den Antrag, den sie mit 18 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen gutgeheissen hat, zur Genehmigung und bittet Sie, der parlamentarischen Initiative der CVP-Fraktion Folge zu geben.

Selbst im Wissen, dass der Bundesrat uns demnächst eine Vorlage unterbreiten wird, bitte ich Sie, diesen Antrag der Kommission zu unterstützen.