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Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2004-06-16

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-16

Wortprotokoll

Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 20 zu 0 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Hegetschweiler in der ersten Phase Folge zu geben.

Dieses eindeutige Kommissionsergebnis könnte nun den Schluss zulassen, dass Herr Hegetschweiler mit seiner Initiative offene Türen einrennt. Das ist durchaus der Fall. Aufgrund dessen, was der Vorredner gesagt hat, können Sie erahnen, dass wir es hier mit einer sehr komplexen Frage zu tun haben. Das hat auch Ihre Kommission festgestellt. Sie hat den bei der Beratung in der ersten Phase eher ungewöhnlichen Weg über eine Subkommission beschritten. Diese Subkommission hat sich dann, auch zusammen mit verschiedenen Stellen der Verwaltung, der Frage angenommen, wie die Initiative Hegetschweiler tatsächlich umzusetzen wäre.

Herr Hegetschweiler wünscht, dass das CO2-Gesetz in Artikel 9 mit einem neuen Absatz 7 ergänzt wird. Der Wortlaut der Initiative lautet folgendermassen: "Gebäudeeigentümer, welche eine Verpflichtung gegenüber dem Bund eingehen und damit die Voraussetzungen für eine Abgabenbefreiung erfüllen, sind befugt, die resultierenden Rückerstattungen für ihre Investitionen zu verwenden. Der Gebäudeeigentümer ist nicht verpflichtet, diese Rückerstattungen an seine Mieter zu vergüten, sofern er glaubhaft darlegen kann, dass diese Mittel in energetisch wirksame Massnahmen fliessen."

Ihre Subkommission und Ihre Kommission haben nach eingehender Beratung und nach einer Analyse der Problematik festgestellt, dass es drei Varianten geben könnte, um das Anliegen von Herrn Hegetschweiler dann auch umzusetzen. Ich stelle Ihnen diese drei Varianten kurz vor:

Die erste Variante wäre die genaue Umsetzung der parlamentarischen Initiative so, wie es der Initiant fordert. Man würde die CO2-Abgabe gemäss Absatz 7 zurückerstatten. Für diese Variante spricht, dass das CO2-Gesetz in seiner heutigen Fassung keinen Anreiz für freiwillige energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich bietet und dass die Vermieter als Unternehmen im Sinn des CO2-Gesetzes betrachtet werden könnten. Damit würden Verpflichtungen zur Begrenzung der Emissionen im Hinblick auf eine Befreiung von der CO2-Abgabe möglich.

Die Diskussion über die Geldflüsse bei Investitionen in energetisch wirksame Massnahmen hat gezeigt, dass die parlamentarische Initiative für die einzelnen Mieter nicht durchaus nachteilig wäre. Denn bei einer Befreiung von der CO2-Abgabe mit Rückerstattung an den Vermieter sind die Mieter genau so gestellt, wie wenn keine Befreiung von der Abgabe erfolgen würde. Das hat Frau Thanei vermutlich übersehen. Sollte das von der Initiative verfolgte Ziel erreicht werden und es vermehrt zu Rückerstattungen an die Eigentümer kommen, müssten jedoch die dafür benötigten Mittel den Erträgen aus der CO2-Abgabe entnommen werden. Damit stünde für die Rückerstattung an die Bevölkerung weniger Geld zur Verfügung, insofern könnte die Initiative zu einer Verlagerung führen.

Die zweite Variante hätte eine Änderung des Mietrechtes zur Folge. Eine Lösung über das Mietrecht würde die Festlegung von höheren Überwälzungssätzen für Investitionen in energetisch wirksame Massnahmen beinhalten. Die Definition solcher Massnahmen wäre unproblematisch, da für das Steuerrecht bereits entsprechende Listen erarbeitet worden sind. Eine wesentliche Schwierigkeit bereitet indes die Tatsache, dass das geltende Mietrecht für Investitionen unterschiedlich hohe, von der jeweiligen Wertvermehrung unabhängige Überwälzungssätze erlaubt.

Schliesslich eine dritte Variante: Diese würde eine so genannte Fondslösung mit einer Teilzweckbindung der CO2-Abgabe vorsehen und könnte über eine Änderung des CO2-Gesetzes eingeführt werden. Ihre Vorteile lägen dann bei der Ausgestaltung über das CO2-Gesetz, indem bei einer Änderung dieses CO2-Gesetzes eben eine Fondslösung als Fondspool dargestellt werden könnte. Aus diesem Fonds würden die entsprechenden Abgaben, die hier einfliessen würden, dann an die Eigentümer um- und rückverteilt.

Ich bitte Sie, dem Kommissionsentscheid, der mit 20 zu 0 Stimmen, also oppositionslos, gefallen ist, ebenfalls zu folgen und der Initiative in der ersten Phase Folge zu geben.