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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-06-16

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-06-16

Wortprotokoll

Der Ratspräsident macht mich darauf aufmerksam, dass wir auch gleich Absatz 2 behandeln, wie dies auch Frau Leuthard getan hat. Sie hat Recht: Wir schliessen uns der Mehrheit an, denn die Formulierung des Bundesrates ist etwas verunglückt. Es macht wenig Sinn, dass man etwas androhen kann, wenn eine gesetzliche Massnahme nicht verhältnismässig ist. Es müsste dann richtigerweise heissen: "Ist eine Massnahme begründet, aber den Umständen nicht angemessen, so kann die betroffene Person unter Androhung dieser Massnahme verwarnt werden." Das kann man auch ohne eine solche Bestimmung tun; deshalb stimmen wir der Streichung zu.