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Vischer Daniel · Nationalrat · 2004-06-16

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2004-06-16

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie, den Minderheitsantrag Hubmann anzunehmen. Die Begründung, warum er unnötig sei - was ja immerhin erstaunlich ist, denn obwohl er "unnötig" ist, sagen Sie dann, Sie meinten und wollten eigentlich das Gleiche wie Frau Hubmann -, überzeugt nicht, weil dann ganz andere Argumente vorgeschoben werden. Es wird gesagt, der Begriff "Grad der Integration" umfasse all das, was auch Frau Hubmann in ihrem Antrag formuliere. Dem ist indes nicht so. Sie nennt die Dauer der bisherigen Anwesenheit als speziellen Tatbestand, der geprüft werden muss. Das heisst, eine längere Dauer rechtfertigt auch eine klarere Auslegung zugunsten des Gesuchstellers. Zum anderen führt sie die verwandtschaftlichen Bindungen an. Da kann man sagen, das entspreche der bisherigen Rechtsprechung.

Hingegen nennt sie neu das Moment des Kindeswohls. Das Moment des Kindeswohls wurde bis jetzt nie als separater Tatbestand in die Ermessensausübung und in die Angemessenheit einbezogen, sondern es gab nur eine Generalabwägung mit Bezug auf den Integrierungsgrad. Wenn aber speziell das Interesse des Kindeswohls im Gesetz verankert ist, muss bei jedem Gesuch, unabhängig von den anderen Integrationsmassgaben, geprüft werden, wie die Frage im Lichte des Kindeswohls zu beantworten ist. In diesem Sinne ist es eine Erweiterung, die gesetzgeberisch nach meinem Dafürhalten nötig ist und auch einen erweiterten sinnvollen Tatbestand schafft.

Im Übrigen nehme ich mit grosser Genugtuung zur Kenntnis, dass all die, die Frau Hubmann insofern nicht widersprochen haben, als sie sagen, sie meinten das Gleiche wie Frau Hubmann, der Meinung sind, der Regierungsrat des Kantons Zürich habe mit seinem Entscheid bezüglich der Ausweisung völlig danebengelegen. Das ist doch bemerkenswert, dass wir hier eine neue Einheit in diesem Saal gefunden haben.

Ich ersuche Sie, den Minderheitsantrag Hubmann gutzuheissen.

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