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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2004-06-16

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-16

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion unterstützt in Artikel 78 die Mehrheit.

Im Asylgesetz wäre nun die vorläufige, humanitäre Aufnahme vorgesehen, zumindest in der Fassung, die an den Ständerat gegangen ist. Solange diese aber nicht in Kraft ist, macht es keinen Sinn, bereits Regelungen dafür vorzunehmen. Vor allem ist es nicht richtig, in die Kompetenzverteilung zwischen Kantonen und Bund einzugreifen. Der Minderheitsantrag würde eine starke Änderung der bisherigen Kompetenzaufteilung bedeuten.

Ebenso lehnt die CVP-Fraktion bei Absatz 8 einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung ab. Es gibt im Bereich der ausländerrechtlichen Verfahren Fälle, in denen die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich oder wiederholt gestört werden. Die Behörde muss eine Handhabe besitzen, um dagegen etwas tun zu können. Gerade eben im Zusammenhang mit den "sans-papiers" macht auch der neue Absatz 8 der Kommissionsmehrheit Sinn; er übernimmt eine Regelung, die bisher einfach in einem Kreisschreiben formuliert war. Gemäss diesem Kreisschreiben soll nach vier Jahren illegalem Aufenthalt in der Schweiz sorgfältig geprüft werden, ob nicht ein Bleiberecht möglich sei. Bei einem vorläufig Aufgenommenen gibt es diese Möglichkeit nicht. Es wäre absurd, die vorläufig Aufgenommenen schlechter zu stellen als die illegal hier lebenden Personen. Dagegen muss man hier die Gleichstellung vornehmen: Unter Berücksichtigung der Integration, der familiären Verhältnisse und der Zumutbarkeit einer Rückkehr können die Gesuche vertieft geprüft werden. Die vorläufige Aufnahme ist beim Asylgesetz ja sehr umstritten, aber es macht keinen Sinn, Ausländer gegenüber Asylsuchenden zu benachteiligen.

Deshalb stimmt die CVP-Fraktion hier mit der Mehrheit.