Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-06-16
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-06-16
Wortprotokoll
Dann bin ich missverstanden worden. Ich meine, diese Bestimmung über die Nachforschungen durch Zivilstandsbeamte, die Sie bemängelt haben, gilt natürlich für die Eheschliessung und nicht nachher, wenn sich ein Ehegatte nach fünf oder sechs Jahren auf Scheinehe beruft. Ein nachträglicher Ungültigkeitsgrund liegt vor, wenn einer der Ehegatten nicht eine Lebensgemeinschaft begründen wollte. Das hat aber nichts damit zu tun, dass die Zivilstandsbeamten hier noch nachforschen müssen; das habe ich sagen wollen.