Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2004-06-16
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-16
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat ja diese Änderungen im ZGB nicht aus irgendeiner Laune heraus beantragt. In der Vernehmlassung haben vor allem die Kantone und die Gemeinden diese Verschärfungen gewünscht. Und es sind ja die Kantone und die Gemeinden, die mit dieser Problematik konfrontiert sind. Der Bundesgesetzgeber ist also gut beraten, wenn diese Anliegen der Vollzugsbehörden in Kantonen und Gemeinden nach guteidgenössischem Prinzip ernst genommen werden.
In der Regel wissen diese Leute, mit was für Fällen sie es zu tun haben. Und aus diesen Erfahrungen heraus sind diese Änderungen beantragt worden.
Das Konstrukt, von dem Herr Vischer vorhin gesprochen hat, ist die absolute Ausnahme. Die Regel bei Scheinehen zeigt eben, dass durchaus Handlungsbedarf besteht. Und dem hat der Bundesrat Rechnung getragen.
Die CVP-Fraktion wird Artikel 97a und Artikel 105 Ziffer 4 in der Fassung des Bundesrates bejahen. Bei Artikel 109 Absatz 3 unterstützen wir aus den dargelegten Gründen die Minderheit Bühlmann.