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Vischer Daniel · Nationalrat · 2004-06-16

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2004-06-16

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie dringend, dem Antrag der Minderheit Garbani zuzustimmen. Er ergibt sich eigentlich aus der bundesrechtlich vorgeschriebenen Rechtsweggarantie.

Das Hauptproblem mit Bezug auf Absatz 3 besteht ja darin, dass es heute einen ungenügenden Rechtsschutz für jene Fälle gibt, wo nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung und nach heutigem Bundesgesetz kein Rechtsanspruch besteht. In diesen Fällen ist es nicht möglich, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht zu erheben; es besteht aber oftmals nur eine kantonale Instanz, die dies überprüft. Dies ist nach neuer Rechtsweggarantie aber unzulässig. Mithin braucht es zwingend eine Vorschrift, welche die Kantone zwingt, eine doppelte richterliche Instanz einzuführen, damit innerkantonal eine Überprüfung jener Fälle vorgenommen werden kann, wo das besagte so genannte Rechtsschutzinteresse nicht vorhanden ist, mithin keine höchstrichterliche Überprüfung auf Bundesebene vorgenommen wird.

Ebenso notwendig scheint mir der Antrag mit Bezug auf Absatz 4 zu sein. Auch hier ist ein ungenügender Rechtsschutz vorhanden, und es ist nötig, dass tatsächlich eine Instanz vorhanden ist, die die entsprechenden Anordnungen oder Verfügungen überprüft.

Heute haben wir eigentlich den Tatbestand, dass wir im Ausländerrecht oftmals einen weniger weit entwickelten Rechtsschutz haben als in anderen Bereichen. Hierfür gibt es überhaupt keinen einleuchtenden Grund. Im Gegenteil: Hier stehen Lebensschicksale auf dem Spiel. Hier sollte eigentlich nach juristischem und politischem "Normalverstand" das Minimum an Rechtsschutz, das wir heute in unserer Bundesgesetzgebung verankert haben, auch für diese Verfahren gelten.

Deshalb ersuche ich Sie dringend, dem Antrag der Minderheit gemäss den Ausführungen von Herrn Janiak zuzustimmen.