Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-06-16
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-06-16
Wortprotokoll
Ich habe Ihnen anfänglich gesagt; ich begreife Ihre Bedenken. Es ist so: Wer Einblick hat in eine solche Liste, sieht nicht nur den Namen desjenigen, welcher eben zu eruieren ist, sondern er sieht auch noch andere Namen. Aber, Herr Vischer, es stimmt nicht, dass hier eine Pflicht besteht, die Liste herauszugeben. Es geht nur um den Einblick, und es geht nur darum, eben die Daten zu verlangen, soweit sie zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe notwendig sind. Die Einsicht ist also gerade eingeschränkt.
Wenn Sie fragen, ob das mit dem Datenschutzgesetz vereinbar ist: Wir mussten nicht schauen, ob es mit dem Datenschutzgesetz vereinbar ist, sondern ob es mit der Verfassung vereinbar ist. Wenn es hier gesetzlich geregelt ist, ist es damit vereinbar. Ich persönlich habe die politische Überzeugung, dass es in Kauf zu nehmen ist, dass eine Grenzbehörde auch andere Namen von Leuten sieht, die auch in diesem Flugzeug waren, wenn man diesen Einblick gewährt, um eben das zu eruieren, was notwendig ist. Ich selber kann mir nicht vorstellen, dass einer etwas dagegen hat, wenn der Zöllner sieht, dass er auch mit diesem Flugzeug gekommen ist. Sie glauben ja nicht, dass die Zollbehörden, wenn nicht gerade zehn Flugzeuge miteinander landen, nicht auch wissen, aus welchen Flugzeugen die Leute sind, die hier einreisen.