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Vischer Daniel · Nationalrat · 2004-06-16

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2004-06-16

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie dringend, den Antrag der Minderheit Bühlmann zu unterstützen.

Es mag ja sein, dass mit Bezug auf auszuschaffende Personen, die in einem Asylverfahren gewesen sind, weiter gehende Befugnisse bestehen als sonst. Das Fragwürdige an dieser Bestimmung ist aber, dass durch die Gewährung von Einsicht in die Daten der Flugunternehmungen Drittpersonen betroffen sind. Die Betroffenen müssen sich also einen übermässigen Eingriff der Behörden gefallen lassen, der datenschutzrechtlich nicht mehr gedeckt ist.

Es ist übrigens auch bemerkenswert, dass in Artikel 99 Absatz 1 in der Fassung der Mehrheit ein Datenschutzvorbehalt angebracht wird; es ist der Vorbehalt der verhältnismässigen Auslegung. Dieser fehlt in Absatz 2. Ich weiss schon, dass es in Absatz 1 um die internationalen Bezüge geht, aber im Grunde genommen müsste auch in Absatz 2 ein Verweis auf das Datenschutzgesetz enthalten sein. Das würde zeigen, dass diese Bestimmung nur in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz und dessen Verhältnismässigkeitsprinzip ausgelegt werden darf. Fehlt dieser Verweis auf das Datenschutzgesetz, so wird diese Bestimmung in Artikel 99 Absatz 2 zu einer Lex specialis, die selbstständig neben dem Datenschutzgesetz besteht. Damit besteht die Gefahr, dass sie unabhängig von diesem angewendet wird.

Aus diesem Grund ist diese Bestimmung auch nicht mehr verfassungskonform, weil sie in übermässiger Strapazierung des Persönlichkeitsschutzes ausgelegt werden könnte.

Der einzige Ausweg aus diesem Dilemma ist es demzufolge, der Minderheit Bühlmann zu folgen.

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