Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-06-16
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-06-16
Wortprotokoll
Frau Bühlmann, ich habe nur zu Absatz 2 gesprochen. Absatz 1 sieht vor, dass Informationen von den Grenzkontrollen ins Ausland weitergegeben werden. Absatz 2 sieht vor, dass die Beförderungsunternehmen den schweizerischen Behörden Auskünfte geben. Und das wollen Sie streichen? Es ist notwendig, dass der Einblick in diese Passagierlisten dann gegeben ist, wenn ihn die Grenzbehörden brauchen, um ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Wir statuieren hier eine Pflicht für die Beförderungsunternehmen. Es wundert mich nicht, dass diese nicht hocherfreut sind. Ich freue mich, dass Sie für die Fluggesellschaften sprechen, aber in diesem Fall können wir dem nicht entsprechen. Wir müssen verlangen, dass sie Einblick geben. Das ist vor allem bei denjenigen Personen der Fall, bei denen die Identität nicht festgestellt werden kann, die keine Papiere haben und die auch auf dem Weg vom Flugzeug bis zur Grenze "vergessen" haben, mit welchem Flugzeug sie gekommen sind.