Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-06-16
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-06-16
Wortprotokoll
Sie sehen, der Bundesrat hat die Fassung vorgeschlagen, wie sie auch die Minderheit will. Ich möchte sagen, warum: Artikel 52 Absatz 1 lautet: "Die Integration setzt sowohl den Willen der Ausländerinnen und Ausländer zur Eingliederung in die Gesellschaft als auch die Offenheit der schweizerischen Bevölkerung voraus." Sie erklären den Willen des zu Integrierenden als wichtigen Bestandteil der Integration. Wenn man natürlich etwas unter Strafe stellt, weil einer den Willen nicht hat, dann wird man mit der Strafe zwar vielleicht eine Tat, nicht aber den Willen erzwingen können.
Im Weiteren haben wir in Artikel 2b Folgendes festgelegt: "Es ist erforderlich, dass sich Ausländerinnen und Ausländer mit den gesellschaftlichen Verhältnissen und Lebensbedingungen in der Schweiz auseinander setzen und [PAGE 1154] insbesondere eine Landessprache erlernen." Das geht nun wieder vom Ausländer und der Ausländerin aus, und hier wird natürlich die Problematik der Strafandrohung deutlich. Es ist eine Problematik, da gebe ich Herrn Müller Recht. Der Bundesrat hat darum davon abgesehen, Dinge zu Straftaten zu erklären, wenn solche Strafandrohungen nachher nicht zum erwünschten Erfolg führen oder das Gegenteil davon bewirken könnten. Wir haben ja in Artikel 52ff. Massnahmen für Leute, die sich nicht integrieren wollen, umschrieben. Derjenige, der sich nicht integrieren will oder der sich weigert, Sprachen zu lernen, hat einfach auf gewisse Vorteile bei der Aufenthalts-, bei der Arbeitsbewilligung usw. zu verzichten. Er nimmt das dann eben in Kauf, weil er sich nicht integrieren will. Ich bin der Meinung, dass das genügt und dass die Strafandrohung wirklich problematisch ist.
Ich habe schon das letzte Mal gesagt, dass es in der Schweiz Italiener gibt - ich kenne das von meiner beruflichen Tätigkeit her -, die seit 40 Jahren in der Schweiz wohnen und sich nicht integriert haben. Sie sprechen immer noch Italienisch, sie sprechen praktisch nicht Deutsch. Sie können es auch nicht, obwohl ihre Kinder schon lange Deutsch sprechen, aber sie leben gut, es ist ihnen wohl, und sie möchten auch nicht mehr zurück. Ich weiss nicht, ob es notwendig ist, dass man sie unter Strafandrohung zwingt, die Sprache zu lernen. Denn sie haben Nachteile, wenn sie nicht integriert sind - die Einbürgerung usw. ist für sie nicht möglich -, und das nehmen sie in Kauf. Es stösst sich auch niemand daran, meistens leben solche Leute ja in Quartieren oder in Dorfteilen unter sich. Ich finde nicht, dass man diese unter Strafandrohung unbedingt dazu bringen sollte, Sprachkurse zu belegen.
Denn es bringt nichts: Wer sich nicht integrieren lassen will, hat die Nachteile auf sich zu nehmen, und diese bestehen darin, dass der Betreffende die Vorteile der Integration nicht nutzen kann; das ist geregelt. Aber mit Strafen würde ich das nicht belegen.
Darum bitte ich Sie, bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben, d. h., der Minderheit zuzustimmen.