Leuthard Doris · Nationalrat · 2004-06-16
Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-16
Wortprotokoll
Es herrschte in der Diskussion zu diesem Artikel ein bisschen viel Verwirrung; sie wurde diesem Artikel auch schlichtweg nicht gerecht. Es geht keineswegs nur um Schwarzarbeit. Artikel 117 entspricht in der Konzeption dem heutigen Artikel 55 BVO; das ist nichts anderes als die heutige Gesetzgebung.
Wenn wir in der Kommission in Absatz 4 etwas Zusätzliches eingebaut haben, dann heisst das nicht, dass wir hier die Schwarzarbeit regeln, sondern es geht um alle Sorgfaltspflichtverletzungen, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Bereich Ausländerrecht begehen können. Es geht um die Ein- und Ausreise und um den Aufenthalt; das hat nichts mit Schwarzarbeit zu tun. Es geht um die Förderung von [PAGE 1158] rechtswidriger Ein- und Ausreise. Es geht um den Erwerb ohne Bewilligung; hier wären wir bei der Schwarzarbeit. Es geht auch um allgemeine Tatbestände der Täuschung von Behörden; das hat auch nichts mit Schwarzarbeit zu tun. Ich muss Sie schon bitten - die Formulierung der Kommission umfasst alle Sorgfaltspflichtverletzungen, für die wir in den Artikeln 110f. Sanktionen beschlossen haben, bei denen dieses Parlament beschlossen hat: Das sind Regelverstösse, bei denen eine Sanktion, sei es Busse oder Strafe usw., erfolgen soll.
Die Kommission hat diesen Sanktionskatalog mit Absatz 4 konsequent erweitert. Er betrifft also nicht nur die Schwarzarbeit, denn ein Arbeitgeber hat weitere Pflichten, als nur jemanden mit Bewilligung anzustellen. Es geht z. B. auch um Fälle, in denen jemand einen Arbeitnehmer mit Bewilligung, mit Aufenthaltsberechtigung rechtmässig anstellt, ihm aber z. B. dann nicht den branchenüblichen Lohn bezahlt. Das ist eine Sorgfaltspflichtverletzung, die Sie hier ahnden können.
Die Kommission hat das ganz klar mit 16 zu 6 Stimmen beschlossen und empfiehlt Ihnen diese Bestimmung zur Annahme.
Zum Antrag Wasserfallen zu Absatz 1, welcher ja sehr nahe bei der Kommissionsfassung liegt: Er will dies aber mit einer zwingenden Formulierung verankern. Wir haben eine Kann-Formulierung gemäss Bundesrat vorgeschlagen, weil dort auch wieder ein gewisser Ermessensspielraum besteht und man eben dann einzelfallgerecht die richtige Sanktionierung treffen kann.
Ich empfehle Ihnen daher hier, der Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat zu folgen.
Zum Antrag Triponez bei Absatz 4: Ich bin Herrn Triponez dankbar dafür, dass er auch als Vertreter des Gewerbeverbandes sagt, dass er diese Sanktion grundsätzlich bejahen würde. Er hat in seiner Fassung statt der zweimaligen Verletzung die Formulierung "in schwerwiegender Art und Weise" eingesetzt. Das ist an sich ein Definitionsproblem. Ich verstehe seinen Ansatz, wenn er sagt, eine zweimalige Verletzung sei vielleicht nicht immer schwerwiegend, das komme auf den Fall an. Aber es wäre natürlich ebenso schwierig, zu definieren, was "schwerwiegend" im Einzelfall ist. Ist eine Anstellung ohne Bewilligung schwerwiegend oder nicht? Die Kommission hat das diskutiert und sich deshalb auf die Formulierung der zweimaligen Verletzung konzentriert. Herr Triponez bringt zusätzlich noch das Element der rechtskräftigen Verurteilung; damit könnte ich persönlich, von der Formulierung her, leben.
Also nochmals: Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen. Es geht um mehr als nur um Schwarzarbeit, es geht darum, dass dieses Parlament sagt: Regelverstösse, die von Ausländerinnen und Ausländern verübt werden, akzeptieren wir nicht, und wir akzeptieren dasselbe auch nicht, wenn es von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern verübt wird.
Was wir im Bereich Schwarzarbeit machen, wird morgen entschieden; das geht darüber hinaus.