Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-06-17
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-06-17
Wortprotokoll
Erstens möchte ich noch einmal sagen, worum es geht: Nach dem Konzept des Ständerates und des Bundesrates ist vorgesehen, dass die Stiftungen Kontrollstellen brauchen, dass diese also obligatorisch sind. Zweitens hat der Bundesrat die Möglichkeit, zu sagen, wo es besonders befähigte Revisoren braucht. Dies wird bei sehr anspruchsvollen und grossen Stiftungen der Fall sein. Für ganz kleine Stiftungen und für solche, bei denen sich der Aufwand einer Revision nicht lohnt, kann der Bundesrat auch vorsehen, dass eine Stiftung von der Pflicht befreit wird, eine Revisionsstelle zu bezeichnen. Das soll im ganzen Gesellschaftsrecht bleiben.
Frau Leutenegger Oberholzer hat mir gesagt, das Revisionsgesetz stehe schon seit vielen Jahren aus. Ich kann Ihnen sagen - ich bin erst fünf Monate im Amt -, dass ich es bereits unterschrieben habe. Es wird demnächst vom Bundesrat verabschiedet. Dort ist dieses Konzept auch enthalten. Ich bitte Sie - da immer über Bürokratie und unnötige Vorschriften geklagt wird -, diesem Konzept treu zu bleiben.
Ich sage Ihnen nochmals: Es gibt zahlreiche Stiftungen mit sehr kleinen Erträgen. Diese Stiftungen haben einen Stiftungsrat, der die Rechnung prüfen muss. Sie haben in der Regel auch Aufsichtsorgane. Nun wollen wir denen auch noch die Pflicht auferlegen, einen Revisor zu bezeichnen. Das ist übertrieben; wir sollten endlich damit beginnen, hier etwas vernünftiger zu sein.
Darum bitte ich Sie, dem Konzept des Ständerates und des Bundesrates zuzustimmen. Im Grundsatz gilt, dass die Stiftung eine Revisionsstelle bezeichnet. Für anspruchsvolle Dinge braucht es einen besonders befähigten Revisor, und bei ganz kleinen Stiftungen, bei denen sich der Aufwand nicht lohnt, tragen die Stiftungsorgane die Verantwortung. Das genügt.