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Bührer Gerold · Nationalrat · 2004-06-17

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-17

Wortprotokoll

Es ist verschiedentlich auf das anstehende neue Revisionsrecht hingewiesen worden. Der Expertenbericht und die Vorlage liegen beim Bundesrat. Dazu kann ich Ihnen aus der Kommission nur so viel sagen: Wir haben über das Revisionsrecht nur generelle Aussprachen geführt, und die Revision wird dahin gehen, dass wir eine stärkere Differenzierung haben zwischen grossen Unternehmungen mit Publikumsgeldern usw. und kleineren. Das wird dann zu beraten sein.

Zum Punkt, der hier zur Diskussion steht: In der Vorlage ist in Absatz 3 einmal festgehalten, dass der Bundesrat unter gewissen Voraussetzungen bestimmen kann, dass eine Stiftung ausnahmsweise "einen besonders befähigten Revisor beiziehen muss". Das wird er sicher, wie erwähnt, bei grossen Stiftungen machen.

Dann lag der Beschluss des Ständerates vor, der vorsah, dass der Bundesrat für Kleinststiftungen Voraussetzungen festlegen soll, um diese von der Revisionspflicht zu befreien. In der Kommission wurde dieser Beschluss des Ständerates mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt, mit anderen Worten: Die Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen, in Zukunft auch für Kleinststiftungen eine Revisionsstelle vorzuschreiben.

Die meisten oder viele von Ihnen waren oder sind noch als Vereinskassiere tätig. In der Kommission wurde auch diskutiert, ob wir hier den Kleinststiftungen, die für ein Altersheim oder für andere gute Zwecke ein paar Zehntausend Franken Vermögen angehäuft haben, eine grosse Bürokratie aufbürden sollen, und das wollen wir natürlich nicht. Aber es wurde klar ausgeführt, dass wir selbstverständlich für solche Kleinststiftungen Revisoren beiziehen können, wie wir uns das bei Vereinen gewohnt sind, und das heisst, dass hier die Revision wahrscheinlich in einer halben Stunde gemacht sein wird, wenn es nur wenige Ausgaben oder allenfalls Zins- oder andere Erträge zu kontrollieren gilt.

Aufgrund dieser Überlegung empfiehlt Ihnen die Kommission, diese Revisionspflicht beizubehalten. Aber die Auffassung war ganz klar, dass wir bei den Kleinststiftungen keinen Luxusservice wollen, sondern handgestrickte, einfache Revisionstätigkeit mit möglichst wenig Zeitaufwand. Unserer Meinung nach wird das auch in vielen Fällen gemeinnützig - sprich: ohne Verrechnung - getan werden können.

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