Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2004-06-17
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-17
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, den Steuerabzug bei maximal 10 Prozent der Einkünfte zu belassen. Wieso? Die Erhöhung des Steuerabzuges steht finanzpolitisch quer in der Landschaft. Am 16. Mai dieses Jahres hat das Volk das Steuerpaket mit Abzugserhöhungen beim Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer massiv abgelehnt. Vor dem Volk hätte die Erhöhung dieses Steuerabzuges keine Chance. Weder Bund noch Kantone können sich weitere Steuerausfälle leisten. In 22 Kantonen laufen zurzeit Sparmassnahmenpakete mit rigorosem Staatsabbau. Beim Bund sind drastische Abbaumassnahmen angekündigt, insbesondere bei der Bildung, beim Verkehr und beim Personal, bei denen Tausende von Stellen abgebaut werden sollen.
Aber auch steuerpolitisch ist die Erhöhung des Abzuges verfehlt. Abzüge wirken bekanntlich bei den obersten Einkommen überproportional. Die Möglichkeit, mehrere Abzüge zu kumulieren, führt zur Verletzung des Grundsatzes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. In der Schweiz gibt es 5000 Millionäre mehr per Ende 2003 als Ende 2002. Das hat die soeben veröffentlichte Studie von Capgemini und Merrill Lynch ergeben. Die Millionäre brauchen keine weiteren Steuerabzüge, auch nicht um zu stiften, gerade nicht in der Schweiz, wo jetzt mit dieser Vorlage die Voraussetzungen erheblich gelockert werden. Es ist denn auch steuer- und finanzpolitisch eine Schwäche dieser Vorlage, dass das Ausfallspotenzial überhaupt nicht quantifiziert wird. Gerade wenn davon ausgegangen wird, dass der steuerliche Anreiz über die Abzugserhöhung ein Mehrfaches an freiwilligen Leistungen zuhanden dieser juristischen Personen ergeben soll, müsste methodisch das Abzugspotenzial, das heute ausgeschöpft wird, mit einem gewissen Faktor, über den wir diskutieren könnten, multipliziert und ausgewiesen werden.
Die Erhöhung des Steuerabzuges ist aber auch stiftungspolitisch unnötig. Ich möchte aus dem Votum des Kommissionssprechers im Ständerat, Herrn Wicki, zitieren. Er hat vor dem Ständerat ausgeführt, dass die Schweiz als Stiftungsparadies bezeichnet werden könne, dass die Geschichte der Stiftungen in der Schweiz an sich eine Erfolgsgeschichte sei, und er hat weiter ausgeführt, dass vor allem in den letzten Jahren ein deutlicher Trend zu zahlreichen Neugründungen von Stiftungen eingesetzt habe. Diese Entwicklung dauert an.
Auch mit meinem Antrag bleiben wesentliche Erweiterungen in den Voraussetzungen, die zum Steuerabzug berechtigen, bestehen. Sie bilden einen Teil dieser Revision und waren auch Ziel davon. Ich nenne sie:
1. die Ausdehnung auf Sachwertübertragungen wie zum Beispiel Land oder andere Vermögenswerte;
2. die Ausdehnung auf Leistungen an die öffentlichen Gemeinwesen und ihre Anstalten;
3. der Wechsel der Abzugsbasis von den steuerbaren Einkünften neu auf die Einkünfte;
4. die Ausdehnung auf teilsteuerbefreite juristische Personen, indem der Begriff der ausschliesslichen Gemeinnützigkeit erweitert wird auf die blosse Gemeinnützigkeit, "l'utilité publique toute simple".
Gerade diese letzte Lockerung ermöglicht neu auch den Steuerabzug für freiwillige Leistungen an teilsteuerbefreite Stiftungen. Es versteht sich von selbst, dass der Begriff der Gemeinnützigkeit daher eng auszulegen ist.
Ich bitte Sie, meinem Antrag zu folgen.