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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-06-17

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-06-17

Wortprotokoll

Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, hier dem Beschluss des Ständerates und Ihrer vorberatenden Kommission zuzustimmen und bei 20 Prozent zu bleiben.

Es werden jetzt Dinge eingebracht, die einfach nicht in dieser Vorlage stehen. Es geht nicht um Steuererleichterungen für Millionäre, sondern es geht hier um eine steuerliche Regelung für Stiftungen. Es geht nur um Stiftungen, nicht um Privatpersonen, die Steuererleichterungen bekommen. Es geht um Einkünfte für freiwillige Leistungen in Form von Geld und übrigen Vermögenswerten, die an juristische Personen mit Sitz in der Schweiz gehen, die im Hinblick auf ihre öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecke von der Steuerpflicht befreit sind. Es geht also um Zuwendungen in einem ganz kleinen, vorbestimmten Bereich von juristischen Personen, welche bereits auf Gemeinnützigkeit untersucht worden sind und darum von der Steuerpflicht generell befreit worden sind.

Warum ist der Bundesrat dafür, Frau Genner? Es war noch der frühere Bundesrat, der das entschieden hat. Der Bundesrat ist ja nicht dafür bekannt, dass er gerne Steuererleichterungen gibt. Er hat eine Bundeskasse zu verwalten und denkt meistens auch wie andere, dass es viel geben wird, wenn die Steuersätze hoch sind. Das ist aber an sich eine falsche Denkweise. Der Bundesrat hat sich Folgendes gesagt: Wir können damit das Erbringen gemeinnütziger Leistungen fördern, und dadurch fliesst Geld in Stiftungen, welches sonst nicht fliessen würde. Davon hätten wir einen kleineren Nutzen, vor allem dann, wenn das Geld an Orte geht, wo es auch keine Vermögenserträge mehr abwirft und nicht mehr versteuert wird. Darum ist er sogar interessiert an solchen gemeinnützigen Stiftungen.

Welches sind die Auswirkungen? Das können wir leider nicht sagen. Das ist bei solchen Dingen so. Wir können nicht ausrechnen, wie viel mehr solcher Zuwendungen gemacht werden und wie hoch dann die Steuerausfälle sind. Wie gross der Nutzen ist, der dabei erbracht wird, können wir auch noch nicht sehen. Im Kommentar des Bundesrates steht, dass das Ganze auf jeden Fall als positiv zu bewerten ist, wenn man die Ausfälle und den Nutzen abwägt. Der Bundesrat zieht also eine positive Bilanz, ohne dies konkret auf den Franken und Rappen genau beziffern zu können. Ich bin der Auffassung - das haben vorhin alle beschworen -, dass es wichtig ist, das Stiftungsrecht, wenn wir es ändern, zu liberalisieren. Sie müssen aufpassen: Wenn Sie jetzt alles wegstreichen, was eine echte Liberalisierung bedeutet, dann haben Sie am Schluss ein neues Stiftungsrecht, das nur noch Einschränkungen bringt, und zwar in Bezug auf die Revisionspflichten. Das ist nicht der Zweck der Revision des Stiftungsrechtes. Dann müssten Sie eigentlich die Revision ablehnen. Überall, wo es jetzt um Liberalisierungen geht, wird Widerstand gemacht.

Ich bitte Sie, der Fassung der Kommission, des Ständerates und des Bundesrates zuzustimmen.

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