Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2004-06-17
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-17
Wortprotokoll
Mein Minderheitsantrag bedeutet nach der Abstimmung, die wir bei Artikel 33a bzw. Artikel 59 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer vorgenommen haben, Folgendes: Es geht darum, dass auch Abzüge, die wir für die direkte Bundessteuer beschlossen haben, gemäss kantonalem Recht gemacht werden können. Es geht darum, was man als Abzüge für freiwillige Leistungen von Geld und übrigen Vermögenswerten nach kantonalem Recht zulassen kann. Was wir beschlossen haben, bedeutet, wenn Sie meinem Antrag zustimmen, dass diese Abzüge auf höchstens 30 Prozent beschränkt sind, im Vergleich zu den 20 Prozent, die wir bei Artikel 33a bzw. Artikel 59 beschlossen haben.
Warum empfehle ich Ihnen, eine solche obere Grenze einzufügen? Die Vernehmlassung der Kantone hat gezeigt, dass diese über eine Erhöhung der Abzüge gegenüber heute überhaupt nicht begeistert sind; das haben wir jetzt aber beschlossen. Die Änderung in Artikel 9 und Artikel 25 bringt Wettbewerb, den die Kantone nicht wollen. Das Steuerharmonisierungsgesetz heisst ja so, weil es eine Harmonisierung der Steuern zwischen den Kantonen und nicht eine Vergrösserung der Unterschiede bringen soll. Wenn nun einfach den Kantonen überlassen ist, auf welcher Höhe sie ihre Abzüge festlegen, ob sie keine zulassen oder irgendeinen Prozentsatz festlegen wollen, dann führt das zu einer Vergrösserung der Unterschiede und nicht zu einer Harmonisierung.
Mein Antrag wird den Spielraum der Kantone einschränken; das ist aber nicht gegen deren Willen, sondern ganz in ihrem Sinn. Der Wettbewerb um Stiftungssitze kann so etwas eingedämmt werden, und damit können insbesondere auch die aus diesen Abzugsmöglichkeiten resultierenden Steuerausfälle eingedämmt werden. Wir wollen keinen Stiftungstourismus. Wir wollen auch keine neuen, vergrösserten Steuerschlupflöcher. Wir haben es vorhin schon gehört: Die Verwaltung hat uns auf die Frage nach den Steuerausfällen in Franken und Rappen mitgeteilt, dass nicht einmal Schätzungen über die Einnahmenausfälle gemacht werden können. Zu einer solchen Blackbox sagen wir Nein.
Zu den vorherigen Voten: Herr Bundesrat Blocher und Herr Bührer haben gesagt, es gehe hier nicht um Steuererleichterungen für Millionäre. Es geht aber um Abzugsmöglichkeiten bei den Einnahmen. Wenn Sie bei Ihrem Einkommen Abzüge machen können, dann hat das üblicherweise die Folge, dass Sie weniger Steuern bezahlen, ausser Sie seien schon auf einer Höhe, auf der man überhaupt keine Steuern bezahlen muss. Wenn hier gesagt wird, das habe nichts mit Steuererleichterungen zu tun, dann ist das Ganze auf den Kopf gestellt, denn ein wesentlicher Grund, warum Stiftungen gemacht werden, ist doch auch, dass man weniger Steuern bezahlen muss. In diesem Sinne möchte ich Herrn Bundesrat Blocher und Herrn Bührer also widersprechen. Sie müssen sonst einfach Artikel 33a Absatz 1 lesen. Da steht ganz klar: "Von den Einkünften werden auch abgezogen ...."
Herr Bührer hat vorhin noch gesagt, das sei ja eigentlich kein Problem, denn das Geld werde für Stiftungen verwendet, die gemeinnütziger Art seien. Das ist richtig, aber was damit dann eben an Steuern eingespart wird, wird am Staat vorbei gespart, denn der Stifter kann ja sagen, wofür sein Geld verwendet wird. Wenn man Steuern bezahlt, ist das nicht so; dann steuert man etwas an die Solidarität des ganzen Staatswesens bei, und der Souverän bestimmt, wofür das Geld verwendet wird. Ich bin nicht damit einverstanden, dass man über Stiftungen sagen können soll, was mit den eigenen Steuermitteln geschieht.
Ich möchte Sie deshalb bitten, hier - auch im Sinne der Kantone - diese Begrenzung zuzulassen und den Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen etwas einzuschränken. Abzüge sind ja nicht verboten, wenn man eine Obergrenze einfügt, aber es ist immerhin so, dass der Steuertourismus bzw. eben der Stiftungssitztourismus - so muss ich es korrekterweise sagen - eingeschränkt wird.