Pelli Fulvio · Nationalrat · 2004-06-17
Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-17
Wortprotokoll
Sollen die Kantone frei sein, wie der Bundesrat es vorschlägt, selber zu entscheiden, ob die Kontrollstellen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit Dienststellen der Verwaltung sein müssen oder mit Teilnahme der Sozialpartner gebildete Kommissionen?
Im Vernehmlassungsentwurf hatte der Bundesrat vorgesehen, die Kantone zu verpflichten, tripartiten Kommissionen nach dem Modell des Entsendegesetzes den Vollzug des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit anzuvertrauen. Nachdem in der Vernehmlassung ein Teil der Kantone und der politischen Parteien geltend gemacht hatte, dass der Vollzug von öffentlich-rechtlichen Bestimmungen dem Staat vorbehalten sein solle und nicht an Private vergeben werden dürfe, hat der Bundesrat entschieden, den Kantonen die Wahlfreiheit zu überlassen.
Die FDP-Fraktion hat Verständnis für die Sorgen der Minderheit Spuhler. Es sind dieselben Sorgen, die der Kommission seitens des Arbeitgeberverbandes mitgeteilt wurden. Der Einbezug der Sozialpartner in die Gesetzeskontrolle und in die Sanktionierung stellt einen Eingriff in die klassische Aufgabenzuteilung des Staates dar, indem paritätischen Strukturen die Aufgabe übertragen wird, nicht nur die Durchsetzung der aus dem Gesamtarbeitsvertrag entstehenden vertraglichen Verpflichtungen, sondern auch gesetzliche Verpflichtungen zu kontrollieren bzw. umzusetzen. Es handelt sich somit nicht nur um ein theoretisches Problem.
Indem den kantonalen Kontrollstellen die Untersuchungsrechte gemäss Artikel 10 garantiert werden, stellt sich die Frage der Benutzung der firmeninternen Daten, in welche Mitglieder der Kommissionen im Rahmen der Kontrollen Einsicht haben werden. In diese Daten Einsicht zu haben kann gemäss Arbeitgeberverband die Gewerkschaftspolitik beeinflussen. Diese Bedenken sind ernst zu nehmen und aufmerksam zu prüfen. Sie dürfen jedoch nicht übertrieben werden. Wenn ein Kanton einer tripartiten Kommission die Aufgabe der Kontrollstelle gemäss dem Bundesgesetz gegen Schwarzarbeit anvertraut, dann ist der gewerkschaftliche Vertreter in jener Kommission - ebenso wie die anderen Kommissionsmitglieder - gemäss Artikel 8 der Schweigepflicht unterstellt.
Man kann sich sogar fragen, ob die Tätigkeit in einer solchen Kommission nicht vollamtlich ausgeübt werden müsste - insbesondere, wenn jene Kommissionen, wie sie sich die FDP-Fraktion wünscht, gleichzeitig Aufgaben aus dem Entsendegesetz sowie aus Artikel 360b OR erfüllen. Als vollamtlicher Verbandsvertreter in der Kommission könnte ein Mitglied keine Aufgabe im Rahmen der gewerkschaftlichen oder patronalen Organisationen mehr übernehmen. Vor diesem Hintergrund hat der Arbeitgeberverband bereits früher zu Recht festgestellt, "dass die Kantone auch ohne den Segen des Bundes Kommissionen einsetzen können; damit bleibt wohl nichts anderes übrig, als solche Kommissionen im Bundesgesetz als Kann-Vorschrift zuzulassen, keinesfalls dürfen sie aber obligatorisch werden".
Das ist der Vorschlag des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit. Die FDP-Fraktion unterstützt eine solche pragmatische Haltung, die die Rechte, aber auch die politische Intelligenz der kantonalen Behörde respektiert.
Ich bitte Sie deshalb, die Mehrheit zu unterstützen.