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preparatory:AB 44692

Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-17

Wortprotokoll

Ich möchte noch vorausschicken, dass der Antrag der Minderheit Spuhler auch für die Artikel 4, 5, 6, 9, 12, 13, 14, 15, 16 und 22 gilt. Die Kommissionssprecher werden nicht jedes Mal darauf zurückkommen; ich trage deshalb die Argumente jetzt vor.

In Artikel 3 werden die Kontrollorgane bestimmt. Sinnvollerweise hat es der Bundesrat den Kantonen überlassen - hier ist ihm die Kommissionsmehrheit gefolgt -, ob sie den Vollzug der Kontrolle mit einer Verwaltungseinheit oder einer kantonalen Kontrollkommission, also einer tripartiten Kommission, regeln wollen. Die Frage war in der Kommission sehr umstritten. Mit Stichentscheid des Präsidenten hat sich die Mehrheit durchgesetzt, welche es den Kantonen überlassen will, selber zu wählen, ob sie eine Verwaltungseinheit oder eine entsprechende Kommission einsetzen möchten.

Es ist doch richtig, den Kantonen diese Freiheit zu belassen, ob sie solche tripartiten Kommissionen einsetzen oder ob sie es lieber bleiben lassen wollen. Wenn man sich aber für tripartite Kommissionen entscheidet, ist es sicher auch sinnvoll - das möchte ich gerne zuhanden der Gesetzesmaterialien sagen -, nach Möglichkeit dieselben zu nehmen, wie wir sie bereits im Entsendegesetz definiert haben. ch habe Ihnen vorhin gesagt, dass verschiedene Kantone schon heute einen Vollzug von Massnahmen gegen Schwarzarbeit haben, in Form von kantonalen Gesetzen oder entsprechenden Regierungsverordnungen, wie zum Beispiel die Kantone Jura, Freiburg, Wallis und Basel-Stadt. Diese Kantone haben also dieses Instrument bereits eingesetzt.

Es ist auch deshalb sinnvoll: Wenn es in einer Kommission, wo Arbeitgebende, Arbeitnehmende und die öffentliche Hand vertreten sind, darum geht, Präventivmassnahmen gegen Schwarzarbeit zu beschliessen, die ja auch sehr wichtig sind, dann muss das Ganze sehr breit abgestützt sein. Als einer, der seit Jahren in der Sozialpartnerschaft im Kanton Baselland tätig ist, begreife ich eigentlich nicht, warum gewisse Kreise die tripartiten Kommissionen fürchten wie der Teufel das Weihwasser. Es gehört eben zu einer guten Streitkultur zwischen den Sozialpartnern, dass man sich nach harten Auseinandersetzungen, wenn die Unterschriften unter die Verträge gesetzt sind, an den Tisch setzt und diese Verträge gemeinsam umsetzt.

Ich möchte nicht immer den Kanton Baselland zitieren, aber ich erinnere mich zum Beispiel, dass wir bei uns auch für die kantonale Wirtschaftsförderung und für die Umsetzung des Berufsbildungsgesetzes überall das Prinzip der "Triparität" gewählt haben. Es hat sich bewährt, weil die Partner immer zusammen am Tisch sitzen. Es gehört aber auch dazu, dass die entsprechenden Partner in einer solchen Kommission über eine gewisse Streitkultur verfügen.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag Spuhler abzulehnen. Ich kann Herrn Spuhler eigentlich folgendermassen trösten: Auch wenn sein Antrag angenommen wird, kann er die Kantone nicht daran hindern, trotzdem neben der Verwaltungseinheit solche Kommissionen einzusetzen, denn er hat ja in seinem Antrag den Kantonen nicht explizit verboten, dies zu tun. Auch wenn der Antrag der Minderheit angenommen werden sollte, werden sich also die Kantone die Freiheit nicht nehmen lassen, in diesem Fall das zu tun, was sie für richtig halten.