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Vischer Daniel · Nationalrat · 2004-06-17

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2004-06-17

Wortprotokoll

Ich kann mit Bezug auf jenen Teil, der nicht vom Antrag der Minderheit II (Rennwald) betroffen ist, auf die zutreffenden Ausführungen von Herrn Pelli verweisen.

Primär ist die Mehrheitsfassung eine nüchterne Legiferierung dessen, was geltendes Recht ist und was in diesem Gesetz sinnvoll ist. Es ist gegenüber dem Status quo eine gewisse Erweiterung mit Bezug auf die Möglichkeit der Weitergabe der Daten, aber in einem verhältnismässigen und letztlich akzeptierbaren Rahmen. Diesen Konsens will die SVP-Fraktion sprengen. Sie möchte dieses Gesetz mit dem Antrag der Minderheit I (Baader Caspar) gewissermassen zur Denunziation missbrauchen.

Insofern ersuche ich Sie dringend, den Antrag der Minderheit I (Baader Caspar) abzulehnen.

Der Antrag der Minderheit II (Rennwald) ist ein nötiger zusätzlicher Schutz für den Bereich jener Kommissionen, in welchen Gewerkschafter mit tätig sind, nämlich der Kontrollkommissionen, die auf sozialpartnerschaftlicher Grundlage funktionieren. Er folgt letztlich dem Prinzip der Verhältnismässigkeit und ist mithin eigentlich die Anwendung eines Verfassungsrechtes, indem gesagt wird: Es kann doch nicht sein, dass die Gewerkschaften, wenn sie zusammen mit Arbeitgeberorganisationen und dem Staat eine Kontrolltätigkeit vornehmen, dazu verpflichtet sind, gegen ihre eigenen Interessen zu handeln und ihre eigenen Mitglieder oder Leute, die in ihrem Umfeld tätig sind, zu denunzieren.

Dies scheint mir ein relativ harmloser Zusatz zu einem Konsens, einer Vernetzung, zu sein. Es ist gewissermassen ein Notparagraph zugunsten der Ausübung gewerkschaftlicher Rechte, die eigentlich von der Verfassung her garantiert sind. In Anwendung des Verhältnismässigkeitsprinzips führt dies ausdrücklich zu diesem Tatbestand.

Es wurde von Herrn Rennwald bereits darauf hingewiesen, dass in der Praxis niemand allen Ernstes meinen kann, dass verantwortungsbewusste Leute aus dem Umfeld der Gewerkschaften, die diese Kontrolltätigkeit wahrnehmen werden, die Meldepflicht tatsächlich wahrnähmen. Machen wir also eine realistische Gesetzgebung, machen wir eine Gesetzgebung, die in diesem Sinne auf den Grundsäulen der Sozialpartnerschaft aufbaut, die ja in der Anlage der Kontrollkommission zum Ausdruck kommt und die das verfassungsmässige Verhältnismässigkeitsprinzip wahrt.

Ich ersuche Sie mithin, dem Antrag der Minderheit II (Rennwald) zuzustimmen.