Gysin Remo · Nationalrat · 2004-06-17
Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-17
Wortprotokoll
Ich spreche zu Artikel 18 Absatz 3. Hier soll gemäss der Fassung des Bundesrates eine Liste der Arbeitgeber geführt werden, "gegen die ein rechtskräftiger Entscheid über den Ausschluss von Aufträgen des öffentlichen Beschaffungswesens ergangen ist. Die Liste" - das ist der entscheidende Satz - "ist öffentlich zugänglich."
Die Mehrheit möchte das geändert haben, möchte eine Einschränkung, wonach nur die öffentliche Seite informiert wird. Hiermit würden also die private Seite - das ist die Unternehmerschaft - und auch die Konsumenten ausgeschlossen. Wenn ich in einem Verein eine Empfehlung machen möchte, dass man nicht bei Leuten einkauft, die ständig gegen das Ausländergesetz oder gegen ein anderes Gesetz verstossen, kann ich mich nicht erkundigen, weil die Liste dann nicht öffentlich ist. Oder wenn ich als sozialer Unternehmer nur dort einkaufen will, wo man sich auch an die Gesetze hält, weil ich die Wettbewerbsverzerrung nicht unterstützen will, dann werde ich nicht informiert und darf nicht informiert werden. Das ist die Absicht der Mehrheit, und das können wir nicht akzeptieren. Was wir wollen, ist Transparenz im Sinne einer Vermeidung der Wettbewerbsverzerrungen, sodass sich Unternehmer und Konsumenten, die ganze private Seite, auch informieren können. Das ist, was wir wollen.
Im Weiteren ist die Präzisierung der Mehrheit, dass die Schweigepflicht gemäss Artikel 8 eingehalten werden soll, nicht umstritten, aber es ist nicht nötig, das hier zu erwähnen. Das macht der Bundesrat auch nicht, weil sie selbstverständlich und in Artikel 8 schon zur Pflicht erhoben worden ist. Das muss also nicht zweimal festgehalten werden.
Die Minderheit will nichts anderes als die Lösung des Bundesrates. Ich bitte Sie, ihren Antrag zu unterstützen.