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Goll Christine · Nationalrat · 2004-06-18

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-18

Wortprotokoll

Ich möchte als Präsidentin der zuständigen Kommission, der SGK, eine Klarstellung vornehmen: Zwei Vorstösse, die zu zwei Petitionen gehören, die wir als Ergänzung diese Woche auf unseren Tisch bekommen haben, wurden separat im Nationalrat traktandiert, ohne dass gleichzeitig die Petitionen dazu beraten wurden. Es handelt sich hier um die Petition des Schweizerischen Hebammenverbandes, "Bessere Nachbetreuung von Wöchnerinnen" (02.2009), und um die zweite Petition, diejenige des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes und des Institutes für Sozialethik "Für eine wirksame Suizidverhütung", (03.2012). Es ist so, dass zwei dazugehörende Postulate, in einem Fall sogar ein Minderheitspostulat, in diesem Rat bereits traktandiert waren, gleichzeitig aber nicht über die Petitionen beraten wurde, insofern ist ein Fehler passiert.

Ganz kurz zum Inhalt: Beim Inhalt der Petition des Schweizerischen Hebammenverbandes geht es um eine bessere Nachbetreuung von Wöchnerinnen. Der Schweizerische Hebammenverband hat festgestellt, dass die Zahl der Wiedereintritte ins Wochenbett zunimmt, dass immer mehr Frauen nach der Geburt unter Stress, Erschöpfungszuständen und langjährigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden. Dies hat damit zu tun, dass die Frauen zu schnell wieder nach Hause geschickt werden und dass aufgrund des neuen KVG eine bessere Nachbetreuung mit einer bezahlten Haushalthilfe abgeschafft wurde.

Ihre Kommission, die SGK, hat dazu ein Postulat formuliert. Das Postulat wurde vom Bundesrat entgegengenommen, und der Bundesrat wurde aufgefordert, einen Bericht über den Gesundheitszustand von Wöchnerinnen und deren Betreuung nach einer Geburt zu erstellen. Dieses Postulat war ursprünglich in unserer Kommission ein Minderheitspostulat, es wurde jedoch vom Nationalrat am 13. Dezember 2002 angenommen.

Durch die Annahme dieses Postulates hat der Nationalrat den Anliegen der Petentinnen eigentlich entsprochen, und die Petition kann deshalb abgeschrieben werden. Dasselbe passierte mit der Petition des Evangelischen Kirchenbundes und des Institutes für Sozialethik: Die Kommission hat ein Postulat verabschiedet, das verlangt, dass Grundlagen und Einrichtungen geschaffen werden, die geeignet sind, die hohe Suizidrate in der Schweiz zu senken. Dieses Postulat wurde vom Nationalrat am 20. Juni 2003 überwiesen. Somit kann diese Petition ebenfalls als erfüllt abgeschrieben werden.