Schiesser Fritz · Ständerat · 2004-06-01
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-01
Wortprotokoll
Ich begrüsse Sie zur Sommersession. Wir haben ein paar wichtige und auch gewichtige Vorlagen zu behandeln.
Bevor ich einige Überlegungen im Zusammenhang mit dem letzten eidgenössischen Abstimmungstermin anstelle, möchte ich just zur Mitte meiner Amtszeit als Ratspräsident unserem ersten Vizepräsidenten Bruno Frick ganz herzlich zu seinem Geburtstag gratulieren, den er gestern, Pfingstmontag, gefeiert hat. Ich wünsche meinem ehemaligen Kommilitonen alles Gute und weiterhin viel Spass und Freude am Politisieren. (Beifall)
Am Wochenende vom 16. Mai 2004 hat das Schweizervolk drei Vorlagen, die noch vom so genannten "alten" Parlament ausgearbeitet worden waren, mit klaren Mehrheiten verworfen. Wo das Volk das letzte Wort hat, ist auch mit solchen Ergebnissen zu rechnen. Etwas aussergewöhnlich mag sein, dass es nach der Abstimmung im Februar das zweite solche Ergebnis in diesem Jahr war. Ereignisse dieser Art müssten wohl in jedem anderen politischen System zu nachhaltigen Auswirkungen auf Parlament und Regierung führen - nicht so bei uns. In unserem politischen System, das auf stabile Verhältnisse ausgerichtet ist und damit nicht einfach den heute immer kurzfristigeren Strömungen unterliegt, haben solche Abstimmungsergebnisse keine unmittelbaren Folgen, insbesondere nicht auf personeller Ebene. Sache und Person sind in bemerkenswerter Weise getrennt, und das ist gut so.
Wir dürfen auch zur Kenntnis nehmen, dass dieses uns vertraute System im interessierten Ausland sowohl mit Verwunderung, aber - nicht zuletzt wegen seiner beinahe unerschütterlichen Stabilität - auch mit Bewunderung zur Kenntnis genommen wird. Gerade in den letzten beiden Wochen durfte ich dies wiederum an der Konferenz der Präsidenten der Europäischen Parlamentarischen Versammlungen und an der Konferenz der europäischen Senate mit einer gewissen Genugtuung zur Kenntnis nehmen. Erfreulich war, dass auch aus anderen Staaten und insbesondere im Hinblick auf den Prozess der Vertiefung der Europäischen Union Stimmen zu hören waren, die nicht nur das Subsidiaritätsprinzip besonders betonten, sondern auch immer wieder geltend machten, das sich bildende Europa müsse näher an die Bürgerinnen und Bürger herangebracht werden. Dabei war immer wieder zu vernehmen, welche Bedeutung den direktdemokratischen Entscheidungsprozessen in dieser Frage zukommen soll.
Aus unserer Sicht ist aber der Abstimmungstermin vom 16. Mai aus einem anderen Grund bemerkenswert: Zum ersten Mal in der Geschichte unseres Bundesstaates waren es die Kantone, die ein Referendum zustande brachten und erfolgreich zu Ende führten. Wenige hätten am Tage, als die Finanzdirektorenkonferenz ihre kühnen Pläne ankündigte, auf einen Sieg gewettet. Es kam anders. Die Wahrnehmung verfassungsmässiger Rechte ist das Salz der direkten Demokratie. Das gilt nicht nur für den Einzelnen, sondern im föderalen Staat auch für die Gliedstaaten. Dennoch kann es gerade für uns Standesvertreter nicht belanglos sein, wenn die Stände gegen Beschlüsse des eidgenössischen Parlamentes mit ihrer stärksten Waffe antreten, die bisher als stumpf galt.
Selbst dann muss uns der Umstand, dass die Kantone gegen diese Beschlüsse angetreten sind und erfolgreich waren, nicht mehr so beschäftigen. Beschäftigen müssen uns vielmehr das Unbehagen, das Missbehagen, die häufigen Klagen der Kantonsregierungen als Vertretungen und Sprachorgane der Kantone, die eine Missachtung grundlegender kantonaler Anliegen und Bedürfnisse geltend machen. Zwar haben wir die Kontakt- und Aussprachemöglichkeiten zwischen den Kantonen und den eidgenössischen Räten in den letzten Jahren immer wieder ausgebaut und verfeinert. Dennoch will es scheinen, dass diese Institutionen nicht ausgereicht haben, um das Gefühl auf kantonaler Ebene zu beseitigen, zu häufig werde über legitime Interessen hinweggegangen. Auch aus diesem Gesichtswinkel dürfte es letztlich doch ein kluger Entscheid gewesen sein, dass sich Ihr Ratsbüro lange vor dem 16. Mai dazu bereit erklärte, an der von den Kantonsregierungen angeregten Föderalismuskonferenz mitzumachen.
Es geht nicht darum, nun in einen ungehemmten Aktivismus zu verfallen. Am 16. Mai ist keine Welt untergegangen. Es sind aber Probleme in einem Konkretheitsgrad zutage getreten, über die es nachzudenken gilt. Die Abstimmung im Herbst über die neue Finanz- und Ausgabenordnung bietet Gelegenheit dazu, sich Gedanken über das Zusammenspiel [PAGE 172] und den Interessenausgleich zwischen den verschiedenen Stufen unseres Bundesstaates zu machen. Dabei muss immer das Wohl der gesamten Bevölkerung das Ziel unserer Bemühungen sein. Wenn der 16. Mai auch dazu beiträgt, über mehr nachzudenken als über konkrete Steuer- oder Sozialversicherungsvorlagen, dann werden wir auch in der Lage sein, die wichtigen Schlussfolgerungen aus diesen Abstimmungen über die betroffenen Sachbereiche hinaus zu ziehen.
Ich bin zuversichtlich, dass uns dies gelingen wird - zum Wohle unseres gesamten Volkes.