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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-06-13

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-06-13

Wortprotokoll

Ich möchte Folgendes darlegen: Die Lärmgrenzwerte, wie sie der Bundesrat jetzt in einer Verordnung festgelegt hat, bilden einen Bestandteil des Betriebskonzeptes des Flughafens Zürich. Sie sind auch Bestandteil des Betriebskonzeptes, wie es für die fünfte Ausbauetappe vorgesehen ist. Die fünfte Ausbauetappe wurde durch unser Departement bewilligt, die Bewilligung aber an das Bundesgericht weitergezogen. Die fünfte Ausbauetappe inklusive Betriebskonzept ist also dort hängig.

Da die neuen Lärmgrenzwerte in der Verordnung Bestandteil dieses Betriebskonzeptes werden, hat das Bundesgericht allen Beteiligten die Möglichkeit gegeben, sich dazu zu äussern, insbesondere auch - wie an der Verhandlung vom 26. Mai durch einige Einsprecher in Lausanne geltend gemacht wurde - zur Gesetzmässigkeit der Verordnung, wie sie der Bundesrat beschlossen hat. Diese Frage wird durch das Bundesgericht geklärt.

Was das als Folge der Kündigung der Vereinbarung mit Deutschland notwendige neue Anflugkonzept in der Schweiz - allenfalls den Südanflug - betrifft, so müsste ein solches wiederum zu einem neuen Betriebskonzept führen. Dieses Betriebskonzept unterliegt einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP); der entsprechende Vorschlag muss durch den Konzessionär gemacht werden. Der Konzessionär ist momentan noch der Kanton Zürich, ab 31. Mai 2001 wird es der Flughafen Zürich sein. Er wird einen solchen Antrag stellen müssen. Wir müssen ihn bewilligen und prüfen, ob die Bedingungen der UVP eingehalten sind oder nicht.

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