Heberlein Trix · Ständerat · 2004-06-02
Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-02
Wortprotokoll
Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich hier das Wort ergreife, aber ich denke, es ist doch ein entscheidender Artikel, zumindest für Swisstransplant. Denn[PAGE 196] wie bereits im Nationalrat und in den Kommissionen festgelegt, wird hier die Schaffung einer nationalen Zuteilungsstelle vorgesehen. Es wird aber auch in den Diskussionen dokumentiert, dass dieser Leistungsauftrag an Swisstransplant bzw. an das Knochenmarkregister übertragen werden soll.
Dieser Entscheid hat selbstverständlich auch finanzielle Konsequenzen - dessen müssen wir uns bewusst sein -, werden doch heute die Kosten von Swisstransplant einerseits durch die Krankenkassen übernommen, dann auf der anderen Seite durch die Universitätsspitäler bzw. die entsprechenden Kantone allein. Dem Bund werden durch den Leistungsauftrag und nicht nur allein durch die Information Kosten entstehen. Wenn Sie, wie es bereits auch einmal erwähnt wurde, die Personalkosten ansehen, so macht mich die Bemerkung in der Botschaft auf Seite 185 doch etwas stutzig: 6 Stellen sind für die eigentlichen Arbeiten, nämlich die Koordination, vorgesehen und 5,5 Stellen für die Inspektion und die Erteilung von Bewilligungen. Ich hoffe, dass dieses Missverhältnis - dass heute, mit dem heutigen Arbeitsrecht, bereits 4 Stellen für einen Rund-um-die-Uhr-Service nicht mehr dem Arbeitsgesetz entsprechen - mitberücksichtigt werden wird und dass die Stellen der ausführenden Organe nicht zulasten einer intensiven Kontrolle gekürzt werden. Dies ist ein Wunsch.
Für den Leistungsauftrag wird bei Swisstransplant und dem Knochenmarkregister jetzt eine Evaluation der Arbeiten vorgenommen. Ich denke, dies ist sinnvoll, und ich möchte mich für die Zusammenarbeit, die mit dem Bundesamt für Gesundheit entstanden ist, auch bedanken. Ich hoffe, dass diese Zusammenarbeit mit den Fachleuten, welche, wie auch bereits mehrfach gesagt wurde, seit Jahren einerseits von der Organisation, aber andererseits auch bei den Transplantationen ohne Fehl und Tadel praktiziert wird, weitergeführt werden kann und nicht durch den bürokratischen Aufwand entscheidend geschwächt wird. Der Entscheid bei der Zuteilung usw. ist aber im Wesentlichen letztendlich immer ein medizinischer. Letztendlich sind die gesundheitlichen Daten entscheidend. Entscheidend ist also die Zusammenarbeit mit den Ärzten, welche heute mit der Transplantation, mit der Formulierung der Voraussetzungen befasst sind. Ich hoffe, dass diese Zusammenarbeit auch bei der Ausformulierung des Leistungsauftrags für das Knochenmarkregister und für Swisstransplant gut funktioniert.