Heberlein Trix · Ständerat · 2004-06-02
Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-02
Wortprotokoll
Für eine Nichtmedizinerin ist es nicht ganz einfach, hier eine Definition vorzunehmen. Die Definition des Todes wird ja von der Akademie der Medizinischen Wissenschaften vorgenommen, anerkanntermassen auch so formuliert. Es gibt nicht zwei oder drei oder vier verschiedene Definitionen des Todes. Wir haben in der Kommission lange darüber diskutiert und es dann ganz klar abgelehnt, eine Todesdefinition im ZGB festzuhalten, wie das einem Antrag entsprach. Es gibt verschiedene Todesarten, aber die Definition des Todes ist ganz klar: Es ist entweder ein Ausfall der Herztätigkeit, oder es ist ein irreversibler Ausfall der Hirntätigkeit, und hier tritt dann eben die Organentnahme ein. Eine Organentnahme kann für ganz bestimmte wenige Organe aber auch bei einem irreversiblen [PAGE 190] Herzstillstand erfolgen, wenn rasch gehandelt werden kann. Ich weiss nicht, ob Sie den Artikel von Herrn Stauffacher, dem Präsidenten der Akademie, zu diesem Thema gelesen haben, der in der "NZZ" veröffentlicht wurde. Wir müssen uns davor hüten, verschiedene Todesarten zu definieren.
Auch die neue Formulierung von Frau Sommaruga möchte unterstellen, dass es eine zweite Todesdefinition gibt, nämlich den Hirntod. Das Konzept des Hirntodes entwickelte sich ja erst, nachdem die Intensivmedizin die Möglichkeiten hatte, bei Funktionsausfall des Herzens durch Atmungs- und Kreislaufstillstand den Patienten eben weiter zu animieren. Aber der endgültige Ausfall der Hirnfunktionen und des Hirnstammes bedeutet den Tod des Menschen, auch wenn künstlich beatmet werden kann, auch wenn weitere Funktionen künstlich aufrechterhalten werden können. Denn sobald die Maschine abgestellt wird, wird der Mensch, werden alle Organe sofort erkalten; auch die Sauerstoffzufuhr ist eingestellt. Ich denke, in diesem Sinn ist es wenig sinnvoll, wenn wir jetzt noch einen Zusatzantrag in diese Definition hineinnehmen.
Ich möchte Ihnen beantragen, den Antrag Sommaruga Simonetta abzulehnen. Er widerspricht auch den Texten und der Definition der Akademie der Medizinischen Wissenschaften, die im Übrigen genau umschreibt, und dies zu Recht, welche Massnahmen getroffen werden müssen, um den Hirntod festzustellen, nämlich die wiederholte Messung sämtlicher Hirnströme innerhalb von sechs Stunden durch einen Neurologen; eben nicht - das ist auch ganz entscheidend - durch die Transplanteure. Diese werden in die ganze Angelegenheit überhaupt erst involviert, wenn durch unabhängige Ärzte, die nicht involviert sind, der Tod festgestellt wurde.