Lexipedia

Heberlein Trix · Ständerat · 2004-06-02

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-02

Wortprotokoll

Wir sind sehr froh, dass die beiden Artikel 16 und 20 gemeinsam behandelt werden, denn - die Kommissionspräsidentin hat es ausgeführt - entscheidend ist bei einer Transplantation die Aufnahme auf die Warteliste; die Zuteilung der Organe erfolgt ja erst in einer viel späteren Phase. Oftmals sind Patienten zwei oder mehr Jahre auf der Warteliste, oftmals warten sie vergeblich. Daher fällt der Entscheid bei der Aufnahme auf die Warteliste. Denn dort wird entschieden, dass die Transplantation das einzige Mittel für das Überleben des Patienten oder der Patientin ist. Ist jemand einmal auf diese Liste aufgenommen, werden dann eben auch Behandlungen gemacht, welche im Hinblick auf die Transplantation entscheidend sind. Das verursacht also gleichzeitig Kosten, und daher sind die Kriterien in Artikel 20 eben entscheidend.

Die Kriterien für die Zuteilung können - dies wurde im Nationalrat bereits erkannt - nur beispielhaft aufgezählt werden und nicht abschliessend, wie das im ursprünglichen Gesetzestext des bundesrätlichen Entwurfes der Fall war. Auch die Reihenfolge und die Gewichtung der Kriterien können zwar in der Verordnung noch differenziert werden, aber es ist wahrscheinlich äusserst schwierig, diese medizinischen Kriterien irgendwo in Verordnungen festzulegen. Professor Sprumont von der Universität Freiburg sagte sinngemäss: "Le Conseil fédéral ne peut pas être l'organe le plus indiqué pour définir ...."; dabei sprach er von der Reihenfolge der Zuteilungskriterien. Ich glaube - hier noch einmal ein Appell an die Verantwortlichen für die Verordnung -, neben der Nichtdiskriminierung, welche selbstverständlich ist, sind es weitestgehend medizinische Kriterien, welche am Schluss einerseits für die Aufnahme auf die Warteliste, aber sekundär ganz bestimmt auch für die Zuteilung den Ausschlag geben.

In diesem Sinne unterstütze ich die Änderungen und Ergänzungen, die in der Kommission vorgenommen wurden. Wichtig ist - dies ein Letztes - die Priorität des Wohnsitzes und nicht die Priorität der schweizerischen Nationalität, damit ein Tourismus vermieden werden kann; denn dieser könnte angesichts der hohen Qualität der Organtransplantation in unserem Lande, bei der hohen Qualität der Medizin, eben sehr rasch "einreissen". Diesen Tourismus vermeiden wir mit dem Kriterium des Wohnsitzes.