Kuprecht Alex · Ständerat · 2004-06-02
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-02
Wortprotokoll
Die Grundzüge des BVG stammen aus den frühen Achtzigerjahren. Mit Beginn 1. Januar 1985 wurde das BVG in Kraft gesetzt und gilt als ein wichtiges Standbein des 1972 in der Verfassung verankerten Dreisäulenkonzeptes, das bekanntlich weit über unsere Landesgrenze hinaus Beachtung gefunden hat. Das Zusammenspiel zwischen dem Umlageverfahren in der AHV und IV und dem Kapitaldeckungsverfahren des BVG funktioniert im Grundsatz gut und ist auf die sozialpolitisch wichtige Einkommenssicherung von rund 60 bis 70 Prozent des Gehaltes unmittelbar vor Erreichen des Pensionsalters ausgerichtet. Währenddem die AHV/IV in der Vergangenheit bereits elfmal einer Revision unterzogen wurde und dabei jeweils die zwischenzeitlich aufgetretenen Mängel behoben und entsprechende Anpassungen vorgenommen wurden, revidierte das Parlament das Gesetz über die berufliche Vorsorge erst einmal, bekanntlich am Schluss der letzten Legislatur.
In der Tat hatten sich während den 17 Jahren seit Inkraftsetzung verschiedene Mängel gezeigt, die eine dringliche Überarbeitung unerlässlich machten. Seit Beginn dieses Jahrzehntes, also mit dem Zusammenbrechen der Aktien an den Kapitalmärkten, sind zusätzliche Probleme entstanden, die insbesondere die Lage der KMU betrafen und hinsichtlich eines Anschlusses oder eines Wechsels des Vorsorgeversicherers markante Probleme verursachten. Im Zentrum der aufgetretenen Problematik stand der Umstand, dass insbesondere Sammelstiftungen, aber auch andere sich der beruflichen Vorsorge verpflichtende autonome Stiftungen ausserordentlich restriktive Zeichnungsrichtlinien erliessen und dadurch ein Anschluss eines Kleinbetriebes, insbesondere des Bauhandwerks, sehr erschwert oder gar verunmöglicht wurde. Der Grund für diese Anschlussproblematik in der zweiten Säule ist vorwiegend in zwei Teilbereichen zu suchen:
1. Im Problem des Langlebigkeitsrisikos: Die demographische Entwicklung verursacht nicht nur Probleme in der ersten Säule, der staatlichen Altersvorsorge, sondern hat auch Auswirkungen auf die zweite Säule in der Form des Umwandlungssatzes. Dieser wurde im Rahmen der 1. BVG-Revision wohl gesenkt, die lange Übergangsfrist verlangt von den Sammel- und autonomen Stiftungen jedoch eine Rentengarantie auf dem aktuellen Satz bei Eintritt ins Rentenalter. Geäufnete Reserven werden schneller aufgebraucht, und neue Reserven sind unter dem Aspekt der wesentlich bescheideneren Verhältnisse auf dem Kapitalmarkt nur sehr schwer zu erarbeiten.
2. Im Problem der zunehmenden Erwerbsunfähigkeit: Die Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit zeigen deutlich auf, dass die Invalidisierungsquote in den letzten Jahren sehr stark angestiegen ist. Diese negative Entwicklung ging auch an den Stiftungen der beruflichen Vorsorge nicht spurlos vorbei. Die Konsequenz dieser negativen Entwicklung betrifft schlussendlich die KMU, die für die Abdeckung des Erwerbsunfähigkeitsrisikos deutlich höhere Prämien zu entrichten haben oder die in der Absicht, einen Vorsorgeversicherer infolge massiv erhöhter Prämien zu wechseln, keine neuen Anschlussmöglichkeiten für die Aufnahme in eine neue Vorsorgeeinrichtung finden.
Zusätzlich zur Verschlechterung des Erwerbsunfähigkeitsrisikos kommt bei einem Wechsel des Vorsorgeversicherers hinzu, dass nach der Regelung, wie sie die BVG-Revision vorsieht, eine einvernehmliche Lösung zwischen dem bisherigen und dem neuen Vorsorgeversicherer einer Firma hinsichtlich des Rentnerbestandes gesucht werden muss. Kommt keine Einigung zustande, bleiben die Rentner bei der bisherigen Vorsorgeeinrichtung, was eine Verschlechterung für die bisherige Vorsorgeeinrichtung bedeutet, weil sie sowohl das Erwerbsunfähigkeits- als auch das Langlebigkeitsrisiko bei sich behält.
Als zusätzlicher Grund für die Prämiensteigerungen müssen auch die zum Teil massiv gestiegenen Kosten und deren Belastung für die KMU-Betriebe erwähnt werden. Diese wurden wohl in der Vergangenheit mit reichlich geflossenen Kapitalerträgen quersubventioniert, aber nur bis zum Zeitpunkt, da diese Einnahmenquellen nicht mehr die vorherigen üppigen Formen aufwiesen und zur Deckung der Differenz zwischen der garantierten Verzinsung der Altersguthaben und der effektiv erzielten Erträge herangezogen werden mussten. Reserven sind wohl schnell aufgezehrt, wenn in den Stiftungen Millionen Franken an Deckungskapitalien garantiert und verzinst werden müssen.
Die Folge dieser Schwierigkeiten war, wie bereits erwähnt, dass enorme Probleme bestanden, einerseits bei einer Neugründung einen Vorsorgeversicherer zu finden oder andererseits einen Vorsorgeversicherer zu wechseln. Ein Anschluss war in den vergangenen zwei bis drei Jahren kaum möglich und wenn, dann nur mit enormen Umständen und sehr hohen Folgekosten.
Die SGK hat sich dieser Problematik im Rahmen einer vertieften Betrachtung bereits in der letzten Legislatur angenommen; sie hat sie zusammen mit Fachleuten sowohl des BSV als auch des BPV sehr intensiv diskutiert und nach Lösungen gesucht. Ansätze zur Lösung der dargestellten Grundproblematik wurden sowohl im Bericht des BSV an die SGK-SR über die Lage der KMU in der beruflichen Vorsorge als auch in den Papieren zum Regelungsbedarf in Bezug auf die Rentnerbestände und im Bericht der SGK-NR über die alternative Organisationsform für Vorsorgeeinrichtungen aufgezeigt und dargestellt.
Die Motion 04.3200 unserer Kommission fasst diese Lösungsansätze zusammen und zeigt die Richtung auf, die für eine Verbesserung der Anschlussmöglichkeiten eines KMU-Betriebes als Alternativvariante infrage kommen könnte. Sie verlangt zudem Lösungen des Rentnerproblems bei einem Kassenwechsel und fordert ein ausserordentliches Kündigungsrecht bei Lebensversicherern anlässlich wesentlicher Änderungen des Tarifs. Der Wettbewerb würde weiter gestärkt, sofern für alle die gleichen Rahmenbedingungen bestehen. Die Situation bei den Vertragsbedingungen bei Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen autonomer Natur würde zugunsten der Versicherer und der Betriebe verbessert, goldene Fesseln könnten massiv gelockert werden, und der unsägliche Druck auf die Auffangeinrichtung könnte wesentlich vermindert oder gar beseitigt werden.
Ich bitte Sie, dieser Motion zuzustimmen, wie das bereits der Bundesrat getan hat.