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Rutschmann Hans · Nationalrat · 2004-09-28

Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-09-28

Wortprotokoll

Gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit akkreditiert das Departement die Fachhochschulen und die Studiengänge, und gleichzeitig erlässt es die dazu notwendigen Richtlinien. Dritte dürfen nur in Ausnahmefällen - und nur einzelne Studiengänge - akkreditieren. Man glaubt also, dass die Verwaltung die Akkreditierung besser durchführen kann als eine private, darauf spezialisierte Agentur.

Die bundesrätliche Fassung lautet etwas anders. Gemäss Bundesrat können der Bund und die Kantone vereinbaren, dass die Prüfung der Akkreditierungsgesuche oder die Akkreditierung selber auch Dritten, sprich Privaten, übertragen werden kann. Damit bestätigt der Bundesrat, dass auch Dritte durchaus in der Lage sind, diese Aufgabe zu übernehmen. Meines Erachtens ist es völlig unnötig, auf Bundesebene eine neue Amtsstelle einzurichten, wenn die genau gleiche Aufgabe ebenso gut - und vermutlich günstiger - durch Dritte ausgeführt werden kann.

Der Entwurf des Bundesrates wie auch der Antrag der Kommissionsmehrheit sind auch unter dem Aspekt der Gewaltentrennung abzulehnen. Bei diesem Modell würde der Bund Richtlinien über die Akkreditierung erlassen und gleichzeitig auch die Akkreditierung durchführen. Das heisst, die Leute, welche die Richtlinien erlassen und nachher auch deren Einhaltung prüfen sollen, setzen sie auch noch selber um.

Mein Minderheitsantrag ist logischer: Das Departement erlässt Richtlinien für die Akkreditierung und führt eine Liste der zugelassenen Agenturen, die Akkreditierungen selber werden aber durch Dritte ausgeführt. Damit erlässt der Bund wie in vielen anderen Bereichen Vorschriften, Dritte können die Arbeiten ausführen, und der Bund kann seine Aufsichtsfunktion in unabhängiger Weise wahrnehmen. Mit diesem von mir beantragten System ist auch die Steuerung der Fachhochschulausbildung durch den Bund gewährleistet.

Auch aus der Sicht der Wissenschaft und der Wirtschaft, aber auch bezüglich der Qualitätssicherung ist es sinnvoll, wenn verschiedene Agenturen, schweizerische wie auch ausländische, die unabhängig sind und internationalen Standards entsprechen, die Akkreditierungen vornehmen können. Falls wir für die Akkreditierung Zulassungen für Dritte genehmigen, wird sich hier selbstverständlich auch ein Markt bilden. Eine verwaltungsinterne Monopollösung ist für mich die schlechtere Lösung. Ich staune eigentlich, dass die anderen bürgerlichen Fraktionen der Verwaltung mehr zutrauen als einer dem Markt ausgesetzten schweizerischen oder internationalen Agentur. Eine Doppelspurigkeit in diesem Bereich ist völlig unnötig.

Ich bitte Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.