Bruderer Pascale · Nationalrat · 2004-09-28
Bruderer Pascale · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-28
Wortprotokoll
Die Diskussion in der Kommission sowie die Hearings haben gezeigt, dass in allen Fachbereichen berufsqualifizierende Abschlüsse auf der Bachelor-Stufe anzustreben sind, so auch in der Kunst - ich beziehe mich jetzt auf Änderungen in Artikel 4, abgesehen vom Antrag Vollmer, auf den ich sofort zu sprechen komme.
Im Gegensatz zum Ständerat ist unsere Kommission in Übereinstimmung mit dem Bundesrat der Auffassung, dass mit dem Ausdruck "in der Regel" dieser Forderung ausreichend Rechnung getragen wird und dass man gleichzeitig auch genügend Rücksicht auf die speziellen Gegebenheiten im Kunstbereich nimmt. Was die Berufsbefähigung durch den Bachelor-Abschluss betrifft, nehmen wir die Besorgnis der Kunsthochschulen zur Kenntnis, und wir nehmen diese Besorgnis auch ernst. Währenddem der Ständerat restriktive Regeln wollte, wie Sie es auf der Fahne sehen, schlagen wir hier nicht nur durch den relativierenden Zusatz "in der Regel", sondern auch im Bereich der Zulassung flexiblere Bestimmungen vor. Explizit erwähnt wissen will die Kommission an dieser Stelle jedoch, dass diese Formulierung "in der Regel" mit Rücksichtnahme auf den Kunstbereich gewählt wurde, damit weder die generelle Regelung der Berufsbefähigung durch den Bachelor infrage gestellt wird noch die traditionellen Abschlüsse geschwächt werden.
Im selben Artikel wird Absatz 3 durch das Wort "forschungsgestützt" ergänzt. Damit soll der Forschungsbezug in den Master-Lehrgängen explizit gestärkt werden.
Neu liegt uns der Einzelantrag Vollmer vor, auf den ich jetzt zu sprechen kommen möchte. Dieser schlägt in Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe d die Ergänzung durch das Wort "genderkompetent" vor. Wir haben uns in der Kommission nicht mit diesem Antrag auseinander setzen können. Deshalb liefere ich Ihnen keine Parole, sondern einfach ein paar Einschätzungen meinerseits. Die Haltung und die Forderung, welche die Bedeutung der Genderaspekte betreffen, unterstützen wir voll und ganz. Der Antrag Vollmer geht über die Bestimmungen in Artikel 3 hinaus, über die wir soeben abgestimmt haben. Hier in Artikel 4 geht es um die Befähigung der Studierenden an sich, also nicht um die Aufgaben, welche den Schulen gestellt werden, wie dies oben in Artikel 3 der Fall war. Der Einschub gemäss Antrag Vollmer hätte zum Beispiel Auswirkungen auf die Akkreditierung, auf die Anforderungen an das Lehrpersonal usw.; das soll bei dieser Frage berücksichtigt werden. Das Ausmass dieser Auswirkungen und die Folgen konnten wir in dieser kurzen Zeit nicht abschliessend klären und überhaupt nicht diskutieren. Die Frage ist auch, ob man bestimmte Aspekte der Forschung - auch wenn sie einem wichtig scheinen - auf Gesetzesebene herausstreichen und explizit erwähnen soll, gerade in einem Gesetz wie diesem hier, in dem wir die Regelungsdichte eben abbauen möchten.
Für die Kommission steht die Erfüllung der an die Schulen gestellten Anforderungen gemäss Artikel 3 im Vordergrund. Dem Zusatz gemäss Antrag Vollmer stehen wir zurückhaltend gegenüber.