Vollmer Peter · Nationalrat · 2004-09-28
Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-28
Wortprotokoll
Sie werden sich jetzt fragen, was dieser Antrag mit dieser Genderkompetenz soll. Jetzt haben wir ja gerade positiv darüber befunden, dass wir die Gleichstellung auch in diesem Gesetz erwähnen wollen, dass die Gleichstellung der Geschlechter in diesem Gesetz auch einen wichtigen Ausdruck finden muss.
Mein Antrag zielt insofern in eine andere Richtung: Genderkompetenz bedeutet nicht einfach die quantitative Gleichstellung; es bedeutet nicht, dass gleich viele Männer wie Frauen im Lehrkörper erwünscht wären. Bei der Genderkompetenz, bei der Genderfrage, handelt es sich letztlich um eine inhaltliche Frage. Es geht hier auch nicht um das biologische Geschlecht, sondern es geht hier um das soziale Geschlecht.
Genderkompetenz bedeutet, dass man an den Fachhochschulen die Studierenden dazu befähigen soll, ganzheitlich und vernetzt zu denken und auch genderkompetent zu denken. Was heisst das konkret? Ich versuche, Ihnen das an zwei praktischen Beispielen zu erläutern; es geht darum, dass wir auch im Inhalt das soziale Geschlecht berücksichtigen.
Nehmen Sie ein Beispiel aus der Architektur: Hier gibt es ganz bestimmte Bedürfnisse, die heute meistens von Frauen formuliert sind, weil sie in unserer Gesellschaft Kinder erziehen müssen. Diese Frauen - es können auch Männer sein, die Kinder erziehen - haben ganz bestimmte Anforderungen beispielsweise an die Gestaltung des Wohnungsgrundrisses; sie haben ganz bestimmte Anforderungen an das Wohnumfeld. Sie müssen nämlich möglicherweise die Kinder zur Schule oder in den Kindergarten begleiten. Sie haben Einkaufswege zu bewältigen, die aufgrund der gegenwärtigen Entwicklung immer schwieriger werden. Das sind eben Genderaspekte: Es geht hier um den Inhalt dieser verschiedenen gesellschaftlichen Ansprüche. Diese gilt es auch in der Ausbildung mitzuberücksichtigen. Es gilt hier, die Absolventen mit diesen Fragen zu konfrontieren, sie zu sensibilisieren und sie entsprechend kompetent zu machen.
In diesem Sinne gibt es in allen Fachbereichen der Fachhochschulen entsprechende Genderaspekte, die in Forschung und Lehre berücksichtigt werden müssen. Nehmen Sie das Beispiel der Verkehrsplanung: Auch hier gibt es unterschiedliche Bedürfnisse, beispielsweise von Frauen, die zu anderen Zeiten als die Berufspendler unterwegs sind und deshalb andere Ansprüche haben. Auf diese spezifischen Genderaspekte wird heute leider noch viel zu wenig Rücksicht genommen.
Ich gebe zu: Es handelt sich hier um etwas Neues, um etwas relativ Modernes, das die Diskussionen in unseren schulischen Belangen erst langsam erreicht. Weil aber gerade [PAGE 1438] dieses Fachhochschulgesetz ein sehr modernes Gesetz ist, ein Gesetz, das in die Zukunft weist, mit dem wir heute den Fachhochschulen auch klare Vorgaben machen, finde ich es richtig, dass wir den Genderkompetenz-Ansatz mitberücksichtigen. Wir geben damit den Fachhochschulen einen Auftrag, wir sensibilisieren sie auch, bei der Ausbildung ihrer Studierenden diese Aspekte zu berücksichtigen, mit zu reflektieren, damit die Absolventen dieser Fachhochschulen die entsprechende Kompetenz erwerben.
In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, diesem Antrag zuzustimmen. Es geht hier nicht um die Gleichstellung, es geht hier um die inhaltliche Berücksichtigung der verschiedenen Aspekte, die heute noch ganz wesentlich von den Frauen bestimmt werden, weil sie im gesellschaftlichen Leben noch weitgehend andere Aufgaben zu erfüllen haben. Auf diese Aspekte haben Forschung und Lehre, haben die Fachhochschulen ihre Inhalte entsprechend auszurichten, und hier haben sie die Absolventen entsprechend kompetent zu machen.
Wenn wir diesen Genderkompetenz-Anspruch in diesem Gesetz festschreiben, haben wir mit den Fachhochschulen wesentlich die Nase vorn, beispielsweise gegenüber den Universitäten, die sich in diesen Fragen noch sehr schwer tun.
Ich bitte Sie also: Stimmen Sie diesem Antrag zu.