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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2004-09-29

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-29

Wortprotokoll

Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, bei diesen beiden Bestimmungen die Minderheit zu unterstützen. Es ist für die SP-Fraktion ganz wichtig, dass sowohl das Abtasten als auch die körperliche Durchsuchung durch eine Person gleichen Geschlechtes erfolgen.

Ich möchte Ihnen aus einem Interview mit einer Grenzwächterin zitieren. Das Interview ist am 24. September 2004 in der Zeitung "Work" erschienen. Die Grenzwächterin hat ausgesagt: "Grenzwächter müssen mindestens zu zweit sein, um jemanden genauer zu kontrollieren. Dazu gehört ein längeres Abtasten, das mehrere Minuten dauert. Daraufhin führen wir die Person in den Festhalteraum. Dort findet dann eine körperliche Durchsuchung statt." Die Grenzwächterin sagt weiter: "Natürlich untersuchen Grenzwächter männliche, Grenzwächterinnen weibliche Verdächtige. Da Frauen in der Grenzwache in der Minderzahl sind, müssen weibliche Verdächtige zuweilen warten, bis eine Grenzwächterin aufgeboten worden ist."

Hier spricht die Grenzwächterin aus der Praxis; sie ist Mitglied im mittleren Kader im Bereich Grenzabfertigung Basel. Sie weiss, wovon sie spricht. Technisch ist also diese Frage ohne weiteres lösbar. Wir haben es gehört: Diese Kontrollen - sowohl das Abtasten als auch das Durchsuchen - erfolgen zu zweit. Also kann eine Frau dabei sein.

Im Übrigen ist schon heute eine analoge Bestimmung bezüglich Durchsuchung in der Verordnung zum Zollgesetz, Artikel 53 Absatz 1 letzter Satz, enthalten. Es ist ein elementares Erfordernis des Persönlichkeitsschutzes, es ist ein Ausfluss des Rechtes auf körperliche und psychische Integrität, das diesem Minderheitsantrag als rechtliche Basis zugrunde liegt. [PAGE 1478]

Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, in dieser heiklen und wichtigen Frage die Minderheit zu unterstützen.

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