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Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · 2004-09-29

Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-09-29

Wortprotokoll

Die Minderheit beantragt Ihnen, Artikel 92 zu streichen. Gemäss diesem Artikel soll die Zollverwaltung im Rahmen internationaler Massnahmen bei Einsätzen im Ausland mitwirken. Der Bundesrat denkt hier insbesondere an Aktionen, die im Rahmen der Sicherheitspolitik geschehen. Es sollen gewisse Bestände des Grenzwachtkorps für friedensfördernde Massnahmen ins Ausland geschickt werden, wie das im Militärgesetz vorgesehen ist.

Es kann jedoch nicht die Idee des Zollgesetzes sein, hier ein Notventil zu schaffen, um Grenzwächter zu rekrutieren, wenn sich nicht genug Militärpersonen für Auslandeinsätze finden lassen. Das Grenzwachtkorps ist das Instrument der Zollverwaltung, um die ihr gemäss Gesetz zugewiesenen Zollaufgaben durchzusetzen, insbesondere für die Überwachung des Personen- und Warenverkehrs über die Zollgrenze hinweg. Im Ausland haben diese Leute nichts verloren.

Dasselbe gilt auch für Einsätze bei Grossveranstaltungen im Ausland. Wenn die Schweiz beispielsweise Sicherheitspersonal an die Fussballweltmeisterschaft nach Deutschland schicken will, kann sie das tun, aber dann ist das eine Polizeiaufgabe, und es sind Polizeikräfte dorthin zu delegieren.

Schliesslich sind auch Einsätze bei Botschaften für Grenzwächter nicht angezeigt. Meines Erachtens kann man Personen, die eine Grenzwachtausbildung genossen haben, die speziell ausgebildet sind, um gefälschte Pässe aufzuspüren, durchaus an die Botschaften delegieren. Aber dann sollen sie diese Aufgabe nicht als Grenzwächter, sondern als Botschaftsangestellte mit den entsprechenden Rechten und Pflichten erfüllen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen.

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